Darauf solltet ihr beim Arbeitsvertrag achten
Ihr habt das Vorstellungsgespräch gemeistert und euren Traumjob ergattert? Bevor ihr den Arbeitsvertrag jedoch unterschreibt, raten wir Euch auf gewisse Dinge zu achten, um das Beste herauszuholen.
Ihr habt das Vorstellungsgespräch gemeistert und euren Traumjob ergattert? Bevor ihr den Arbeitsvertrag jedoch unterschreibt, raten wir Euch auf gewisse Dinge zu achten, um das Beste herauszuholen.
Super! Ihr habt das Vorstellungsgespräch gemeistert und euren Traumjob ergattert! Da ist die Freude natürlich groß! Und der eine oder andere achtet dann im Überschwang gar nicht mehr so genau darauf, was er mit seinem Arbeitsvertrag eigentlich unterschreibt. Oder es werden mündliche Absprachen wie eine Gehaltserhöhung nach der Probezeit nicht im Vertrag mit aufgenommen. Hier solltet ihr trotz aller verständlichen Freude gut aufpassen, denn was einmal unterschrieben ist, könnt ihr so schnell nicht mehr ändern – und wenn ein vereinbarter Bonus nicht im Vertrag steht, habt ihr später schlechte Karten.
Vor allem mündliche Vereinbarungen sorgen immer wieder für Unstimmigkeiten zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber, wenn sie nicht im Vertrag festgehalten wurden. Verspricht beispielsweise euer neuer Chef im Vorstellungsgespräch, dass ihr am Jahresende einen Bonus erhaltet oder er euch nach dem ersten Jahr eine Gehaltserhöhung bewilligt, solltet ihr das unbedingt auch im Arbeitsvertrag vermerken lassen. Wenn euer Chef später behauptet, er habe nur gesagt, dass er darüber nachdenke, habt ihr keine Rechtsgrundlage. Das gilt auch für andere Vereinbarungen wie Urlaubsregelungen, Home-Office-Lösungen oder flexible Arbeitszeiten. All dies sollte vertraglich geregelt sein, damit ihr euch im Zweifel darauf berufen könnt.
In vielen Arbeitsverträgen taucht zudem die Klausel auf: „Sämtliche Überstunden sind mit dem Gehalt abgegolten.“ Diese ist zwar theoretisch unwirksam, aber in der Praxis für euch kaum anfechtbar. Da hilft meistens nicht einmal ein Gerichtsverfahren. Dafür müsstet ihr nämlich jede einzelne Überstunden nachweisen und belegen können, dass euer Arbeitgeber sie angeordnet hat.
Steht in eurem Vertrag, dass ihr zum Jahresende eine Prämie „in Höhe von bis zu xx Euro“ bekommt, kann euer Chef euch auch null Euro „auszahlen“, ohne dass ihr dagegen vorgehen könnt. Kaum ein Chef wird sich auf die Höhe der Jahresendprämie festlegen lassen, aber ihr könnt im Vorstellungsgespräch versuchen, ein 13. Monatsgehalt oder Weihnachtsgeld zu verhandeln und vertraglich festzuschreiben.
Besagt euer Arbeitsvertrag, dass ihr eure Urlaubstage beispielsweise spätestens bis zum ersten Quartal des Folgejahres genommen haben müsst, so ist das absolut zulässig. Das Bundesurlaubsgesetz besagt, dass der Urlaub im jeweiligen Kalenderjahr genommen werden muss und nur in Ausnahmefällen in die ersten drei Monate des folgenden Jahres übertragen werden kann. Nicht genommener Urlaub verfällt. Euer Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, diesen auszuzahlen. Abweichende Regelungen könnt ihr natürlich individuell vereinbaren, aber auch hier gilt: Lasst eure Absprachen vertraglich festhalten.
Wenn ihr auf Nummer Sicher gehen wollt, solltet ihr euren Arbeitsvertrag durch einen Anwalt prüfen lassen. Dieser kann euch auch bei Problemen mit eurem Arbeitgeber helfen oder vor dem Unterzeichnen eure Fragen beantworten. Einen Anwalt, der sich auf Arbeitsrecht spezialisiert hat, findet ihr zum Beispiel über Anwaltssuchdienste im Internet oder über die Rechtsanwaltskammern in Zweibrücken und Stuttgart.
Quelle: karrierebibel.de