Ausbildung & Kindergeld: Tipps für junge Mütter
Kindergeld und Ausbildung – geht das? Und falls ja, worauf müssen junge Muttis achten? bigKARRIERE liefert Antworten.
Kindergeld und Ausbildung – geht das? Und falls ja, worauf müssen junge Muttis achten? bigKARRIERE liefert Antworten.
Etwa vier von hundert Kindern haben Mütter, die bei ihrer Geburt unter 20 Jahren alt waren. Gewollt oder nicht, so jung Mutter zu werden birgt nicht nur körperliche, sondern auch finanzielle Risiken. Zukunftsängste rund um die Ausbildung und Kindergeld für euch selbst, aber auch für euren Nachwuchs, plagen euch während der wichtigen Zeit eures beruflichen Werdegangs.
Wenn ihr selbst noch Kindergeld bezieht, weil ihr unter 25 Jahren und noch in der Ausbildung seid, wird es auch trotz eurer Schwangerschaft weitergezahlt. Dabei wird festgelegt, dass die Ausbildung gezielt auf einen späteren Beruf hinarbeitet. Die Dauer der Ausbildung sollte im regulären Rahmen liegen, außerdem müssen regelmäßig Leistungsnachweise erbracht werden. Weiterhin solltet ihr zehn oder mehr Stunden pro Woche in der Ausbildung beschäftigt sein. Die Voraussetzung für die Zahlung eures Kindergeldes ist auch, dass ihr weder Eltern- noch Erziehungsgeld für euch als Mütter in Anspruch nehmen dürft. Möglich ist hingegen die Beantragung des Kindergeldes für euren kleinen Sprössling, das bereits ab der Geburt ausgezahlt werden kann. Somit erhaltet ihr einerseits das Kindergeld für euch selbst, andererseits die Zahlung für euer Neugeborenes. Damit schafft ihr bereits eine solide Grundlage für die Lebenshaltungskosten.
Neben der Unterstützung während eurer Ausbildung könnt ihr zusätzlich zum Kindergeld beim Jugendamt einen Antrag auf die Bewilligung der Erstausstattung (z.B. Wickeltisch und Kinderwagen) stellen. Außerdem dürft ihr ab 16 Jahren, wenn eure Eltern zustimmen, allein mit eurem Baby oder eurer kleinen Familie wohnen und Wohngeld beziehen. Wenn ihr eure Ausbildung trotz Kind abschließen möchtet, lohnt die Suche nach einem Platz in einer Kindertagesstätte - in manchen Fällen zahlt auch diese das Jugendamt.