Ausbildungsende – Jobsuche: Freistellungen vom Chef
Eure Ausbildung endet, und das Übernahmegespräch steht an. Klärt früh alles schriftlich. Aber was, wenn ihr nicht übernommen werdet oder es nicht wollt?
Eure Ausbildung endet, und das Übernahmegespräch steht an. Klärt früh alles schriftlich. Aber was, wenn ihr nicht übernommen werdet oder es nicht wollt?
Ihr habt es fast geschafft! Eure Ausbildung neigt sich dem Ende zu und das Gespräch mit dem Chef zum Thema Übernahme steht bevor. Werdet hier am besten frühzeitig aktiv und haltet das Ergebnis schriftlich fest. Eine Übernahme wird oft schon ein halbes Jahr vor Ausbildungsende vereinbart. Doch was, wenn ihr nicht übernommen werdet oder nicht übernommen werden wollt?
Klappt es mit der Übernahme nicht, nur nicht den Kopf hängen lassen! Es muss gar nicht an euch liegen. Manchmal geht es eurem Betrieb wirtschaftlich einfach nicht gut genug, um euch weiterhin zu beschäftigen. Jetzt ist also umso mehr eure Initiative gefragt. Ihr solltet sobald wie möglich mit der Stellensuche anfangen, die Online-Stellenbörsen und Zeitungen nach geeigneten Stellen durchforsten und euch bewerben.
Hat eure Bewerbung überzeugt, bekommt ihr eine Einladung zum Vorstellungsgespräch, vielleicht sogar bei eurem Traumarbeitgeber. Und hier stellt sich auch schon die nächste Frage. Wie sollt ihr das Gespräch wahrnehmen, wenn ihr doch noch in eurer Ausbildung steckt? Extra einen Tag Urlaub nehmen? Nein, ihr könnt beruhigt sein! Seid ihr zu einem Job-Interview eingeladen oder dürft an einem Auswahlverfahren, Test oder Assessment Center teilnehmen, muss euch der Arbeitgeber dafür freistellen. Dabei könnt ihr euch auf Paragraf 629 des Bürgerlichen Gesetzbuchs berufen. Eure Vergütung wird in diesem Fall natürlich weitergezahlt.
Die Freistellung solltet ihr möglichst früh beantragen, und zwar schriftlich. In den Antrag solltet ihr genau schreiben, an welchem Tag und Ort das Vorstellungsgespräch stattfindet und von wann bis wann ihr deshalb nicht arbeiten könnt. Sicher hat euer Arbeitgeber dafür Verständnis. Immerhin will er euch bestimmt keine Steine in euren beruflichen Weg legen. Ihr findet das Thema interessant und wollt noch mehr über eure Rechte in der Ausbildung erfahren? Dann könnt ihr euch unter anderem bei eurer zuständigen IHK, der HWK oder bei Gewerkschaften informieren. Das geht auch im Internet, zum Beispiel auf den Seiten der IHK-Pfalz oder des DGB-Bezirks Baden-Württemberg.
Quelle: azubi-azubine.de
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