Frau sitzt auf Bank von hinten
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Frau sitzt auf Bank von hinten
Richtig kündigen als Arbeitnehmer

Adios, alter Job!

Ihr seid mit eurem aktuellen Job unzufrieden und plant einen Jobwechsel? Wir von bigKARRIERE zeigen euch, wie ihr als Arbeitnehmer richtig kündigt.

Ihr habt keine Lust mehr auf euren Job? Damit seid ihr nicht allein. Laut einer Umfrage sind aktuell 52 Prozent der Arbeitnehmer mit ihrer Arbeit und den Bedingungen am Arbeitsplatz unzufrieden. Doch bevor ihr eine neue Herausforderung ergreifen könnt, müsst ihr richtig kündigen. Wir helfen euch, euren Jobwechsel sauber zu planen und sagen, welche Regeln ihr und euer Arbeitgeber bei einer Kündigung beachten müsst.

Kündigung: Die richtige Entscheidung?

Ein Kündigungsschreiben ist schnell erstellt und beim Chef abgegeben. Doch die Folgen einer übereilten Kündigung können euch lange nachhängen. Zur Orientierung haben wir daher nachfolgend eine Übersicht mit guten und schlechten Gründen für eine Kündigung aufgeführt.

Frau mit Locken am Laptop
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Frau mit Locken am Laptop

Gute Gründe für einen Jobwechsel

  • Langeweile: Ihr sitzt eure Zeit im Unternehmen mehr oder weniger ab und dreht Däumchen. Der Job bietet euch  kaum Herausforderungen und von Aufstiegsmöglichkeiten könnt ihr nur träumen.
  • Unsicherheit: Klar, welcher Job ist in dieser schnelllebigen Wirtschaft heute noch hundertprozentig sicher? Aber wenn ihr merkt, dass das Schiff, sprich eure Firma, am Sinken ist, solltet ihr es am besten noch vorzeitig verlassen. Denn die ständige Angst um den Job ist auf Dauer auch nicht gesund.
  • Geringschätzung: Ihr rackert euch Tag für Tag für euren Job ab, habt aber den Eindruck, dass eure Leistung nicht entsprechend gewürdigt wird.
  • Gesundheit: Euch geht der Job im wahrsten Sinne des Wortes an die Nieren. An eurem Arbeitsplatz herrscht Dauerstress und euer Chef ist oft mies gelaunt? Dann solltet ihr die Notbremse ziehen und die Kündigung einreichen, denn die Gesundheit geht definitiv vor.

Schlechte Gründe für einen Jobwechsel

  • Kritik vom Chef: Gut, der Chef hat euch mal ordentlich zusammengefaltet, was nie schön ist. Aber vielleicht nutzt ihr die Kritik dazu, eure Leistung im Job zu hinterfragen, anstatt aus gekränkter Eitelkeit gleich zu kündigen. Nur wenn die Kritik ständig und ohne echten Grund erfolgt, ist die Kündigung der richtige Weg.
  • Frust: Jeder hat mal einen oder mehrere schlechte Tage im Beruf. Doch allein deswegen solltet ihr nicht gleich alles hinschmeißen, denn schlechte Tage werdet ihr auch in anderen Unternehmen erleben.
  • Chef: Auch am Arbeitsplatz spielt sich vieles auf der persönlichen Ebene ab. Ihr kommt mit eurem Chef nicht klar, doch ansonsten gefällt euch die Arbeit? Allein wegen eures Vorgesetzten die Stelle zu wechseln, ist kein guter Grund. Denn auch Chefs lassen sich in gewissen Grenzen „erziehen“.

Ordentliche vs. fristlose Kündigung

Je nachdem, aus welchen Gründen ihr kündigt, kommt eine ordentliche oder eine außerordentliche (fristlose) Kündigung in Betracht. Am häufigsten wird die Form der ordentlichen Kündigung genutzt. So könnte es sein, dass ihr kündigen wollt, weil ihr ein Studium aufnehmen wollt. Oder ihr habt ein neues Jobangebot in der Tasche. Auch bei einem Umzug in eine andere Stadt kündigt ihr ordentlich. Im Prinzip könnt ihr jederzeit und ohne Begründung eine ordentliche Kündigung vornehmen. Dabei müsst ihr allerdings eurem Chef eine schriftliche Kündigungserklärung zukommen lassen und die Kündigungsfrist berücksichtigen.

Lediglich wenn ihr fristlos kündigt, muss eure Kündigung schriftlich begründet werden. Als Gründe kommen schwere Verstöße gegen Arbeitsschutzbedingungen, sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz oder wiederholter Lohnausfall in Betracht. Eine neue und besser bezahlte Tätigkeit wird als Grund nicht anerkannt. Bevor ihr allerdings fristlos kündigt, solltet ihr unbedingt eine rechtliche Beratung in Anspruch nehmen.

Hand auf Tastatur am Laptop
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Hand auf Tastatur am Laptop

Kündigungsschreiben: So hat eine Kündigung auszusehen

Wenn ihr eurem Noch-Arbeitgeber ein korrektes Kündigungsschreiben übergeben wollt, muss dieses folgende Elemente enthalten:

  • das aktuelle Datum
  • Name und Adresse des Arbeitnehmers
  • die Formulierung: "Hiermit kündige ich meinen Arbeitsvertrag"
  • das Datum, zu dem ihr kündigt - auch die Formulierung "zum nächstmöglichen Termin" ist erlaubt
  • eure handschriftliche Unterschrift

Als Adressat der Kündigung gebt ihr einfach den Namen eurer Firma an. Es ist nicht notwendig, eine bestimmte Person anzuschreiben - zum Beispiel den Geschäftsführer oder den Personalleiter.

Wenn ihr richtig kündigen wollt, müsst ihr eure Kündigung schriftlich verfassen. Ihr gebt sie entweder persönlich bei eurem Arbeitgeber ab oder ihr schickt sie diesem per Post zu. Übergebt ihr das Kündigungsschreiben persönlich (was rechtlich sicherer ist), dann lasst euch den Eingang unbedingt schriftlich bestätigen. So könnt ihr für den Fall der Fälle die Übergabe der Kündigung beweisen. Das Kündigungsschreiben übergebt ihr am besten dem Geschäftsführer der Firma oder jemandem aus der Personalabteilung.

Richtig kündigen: Text-Vorlage für das Kündigungsschreiben

Wenn ihr das Kündigungsschreiben dem Unternehmen per Einschreiben zuschickt, ist die Quittierung des Empfangs wichtig. Eine Kündigung per E-Mail, Fax, SMS oder gar Facebook-Nachricht ist arbeitsrechtlich nicht anerkannt.

 

Sehr geehrte/r Frau/Herr [Name Ansprechpartner im Unternehmen],

hiermit kündige ich das mit Ihnen bestehende Arbeitsverhältnis ordentlich und fristgerecht zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Dies ist nach meiner Berechnung der [Beendigungsdatum].

Bitte bestätigen Sie mir den Erhalt dieser Kündigung und das Beendigungsdatum des Arbeitsvertrages schriftlich.

Weiter bitte ich Sie um die Ausstellung eines qualifizierten berufsfördernden Arbeitszeugnisses.

Für die Zusammenarbeit bedanke ich mich recht herzlich.

Mit freundlichen Grüßen

Handschriftliche Unterschrift
[Euer Name]

Gespräch mit dem Chef: So erklärt ihr eure Kündigung

Bevor ihr kündigt, solltet ihr unbedingt das Gespräch mit eurem Chef bzw. direkten Vorgesetzten suchen. Das gehört zum guten Ton. Denn ansonsten fühlt sich dieser überrumpelt und legt euch unter Umständen bei der Abwicklung der Kündigung Steine in den Weg. Auch wenn ihr kündigt, weil ihr eure Leistungen nicht ausreichend gewürdigt seht oder ihr mit eurem Vorgesetzten oder den Kollegen nicht klarkommt: Redet keinesfalls schlecht über euren Arbeitgeber und kränkt ihn dadurch. Erklärt eurem Chef vielmehr, welche Perspektiven euch der neue Job bietet, welche Chancen ihr in einem Wechsel des Arbeitgebers seht oder dass die Fahrt zum neuen Arbeitsplatz deutlich kürzer ist. Das wird auch er schließlich verstehen.

Frau zeigt Peace-Zeichen
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Frau zeigt Peace-Zeichen

Wann ist der richtige Zeitpunkt zum Kündigen?

Vorneweg: Ihr solltet erst kündigen, wenn der neue Job in trockenen Tüchern ist. Doch wann ist dies der Fall?

  • Habt ihr nur eine mündliche Zusage für den neuen Job, ist diese zwar rechtlich bindend. Doch wenn ihr dafür keine Zeugen habt, ist so eine Zusage im Extremfall natürlich schwer zu beweisen.
  • Besser ist es, wenn ihr eine schriftliche Zusage per E-Mail des Geschäftsführers oder Personalleiters habt. Achtet aber darauf, dass diese wichtige Vertragsinhalte enthält (Eintrittsdatum, Jobtitel, Gehalt, Arbeitszeiten etc.)
  • Im Idealfall habt ihr einen von beiden Seiten unterschriebenen Vertrag vorliegen.

Kündigungsfristen – bis wann kommt ihr aus dem Unternehmen raus?

Ihr würdet am liebsten bereits gleich nach der Abgabe der Kündigung das Unternehmen verlassen? Verständlich. Doch ebenso verständlich ist aus Arbeitgebersicht, dass man euch noch eine Weile im Unternehmen behalten will, bis ein Nachfolger für eure Stelle gefunden ist. Daher hat der Gesetzgeber Kündigungsfristen vorgesehen, die für Arbeitnehmer und Arbeitgeber verbindlich sind, wenn ihr richtig kündigen möchtet. Allgemein ist für Arbeitnehmer außerhalb der Probezeit eine gesetzliche Kündigungsfrist von vier Wochen die Regel. Die Kündigung kann bis zum 15. des Monats oder zum Ende eines Kalendermonats erfolgen.

Um beispielsweise zum 15.10. zu kündigen, muss der Chef die Kündigung spätestens am 16.9. vorliegen haben. Dabei ist es unerheblich, ob er euer Kündigungsschreiben auch tatsächlich gelesen hat. Achtung: Für den Gesetzgeber sind 4 Wochen exakt 28 Tage. Wenn ihr zum 15. kündigt, dann ist auch der 15. euer letzter Arbeitstag, es sei denn ihr habt noch Resturlaub.

Diese Frist kann vertraglich verlängert werden. Wenn ihr zu früh aus dem Unternehmen scheidet, droht eine Vertragsstrafe von Seiten des Arbeitgebers. Seid ihr noch in der Probezeit, könnt ihr mit einer Frist von zwei Wochen kündigen.

Vorsicht: Wenn ihr euren Job ohne wichtigen Grund kündigt, ohne dass ihr bereits eine neue Stelle habt, kann das Arbeitsamt eine Sperrzeit von bis zu zwölf Wochen für das Arbeitslosengeld anordnen. Das bedeutet, ihr bekommt drei Monate lang kein Geld vom Amt.

Wenn's schnell gehen muss: Alternative Aufhebungsvertrag

Euer neuer Arbeitgeber möchte eure Arbeitskraft so bald als möglich in seinem Unternehmen einsetzen? Oder ihr haltet die schlechte Stimmung in eurem Betrieb nicht länger aus? Wenn die Kündigungsfrist für die „normale“ ordentliche Kündigung für euch zu lang ist, gibt’s auch eine schnelle Alternative namens Aufhebungsvertrag.

Unter einem Aufhebungsvertrag versteht man eine Vereinbarung zwischen euch und eurem Arbeitgeber, der die sofortige Beendigung eures Arbeitsverhältnisses zum Gegenstand hat. Nach Abschluss eines Aufhebungsvertrags könnt ihr euch theoretisch noch am selben Tag von euren Kollegen und eurem Chef verabschieden.

Damit ein Aufhebungsvertrag gültig ist, müssen einige formale Kriterien eingehalten werden. So müssen beide Seiten den in Schriftform vorliegenden Vertrag unterschreiben. Ein Aufhebungsvertrag ist also nur möglich, wenn der Arbeitgeber dem zustimmt. Aufhebungsverträge per E-Mail oder Fax sind unwirksam, ebenso wenn diese in mündlicher Form geschlossen werden.

Arbeitszeugnis: Wichtiger Nachweis eurer Tätigkeit im Unternehmen

Jeder Arbeitnehmer hat bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses Anspruch auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis. Denn damit kann ein zukünftiger Arbeitgeber einschätzen, welche Fähigkeiten ihr mitbringt. Allerdings müsst ihr von euch aus ein Zeugnis beim Arbeitgeber anfordern, sonst bekommt ihr keines. Denn euer Chef ist nicht verpflichtet, von sich aus aktiv zu werden.

Auch wenn ein Arbeitgeber nach einer Kündigung vielleicht keine große Lust verspürt, euch ein Zeugnis auszustellen oder euch mit wenigen Zeilen abzuspeisen versucht, pocht auf euer gutes Recht. Notfalls kann ein spezialisierter Anwalt für Arbeitsrecht helfen, euren Anspruch durchzusetzen.

Übrigens: Ein Zeugnis per E-Mail reicht nicht aus. Zudem darf euch der Chef im Arbeitszeugnis, falls ihr euch im Unfrieden trennt, als „Rache“ nicht einfach negativ beurteilen. Dem hat das Bundesarbeitsgericht in einem Urteil einen Riegel vorgeschoben. So müssen Arbeitszeugnisse „wohlwollend“ verfasst sein.

Neben den Mindestangaben zu Art und Dauer der Tätigkeit könnt ihr auch verlangen, dass Informationen zu eurer Leistung und Verhalten am Arbeitsplatz enthalten sind. Wenn ihr wissen wollt, was die verklausulierten Formulierungen im Arbeitszeugnis konkret bedeuten, dann schaut mal hier vorbei: Arbeitszeugnis verstehen: Formulierungen und Geheimcodes im Arbeitszeugnis und ihre Bedeutung.

Mann trägt Umzugskarton
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Mann trägt Umzugskarton

Souveräner Abgang mit Stil – letzte To-Dos am Arbeitsplatz

Auch wenn ihr nach der Übergabe der Kündigung und mit einem neuen Arbeitsvertrag in der Tasche schon von neuen Aufgaben und Erfolgen träumt: Denkt daran, dass man sich im Leben immer zweimal sieht und sich unsoziales Verhalten schnell herumspricht.

Vielleicht begegnet ihr euren Kollegen von heute morgen bereits wieder, zum Beispiel als Kooperationspartner, Kunden oder sogar Vorgesetzte. Und außerdem seid ihr ja an einer guten Leistungsbeurteilung im Arbeitszeugnis interessiert.

Daher solltet ihr euch während eurer letzten Tage und Wochen im Unternehmen professionell verhalten und euch mit Stil verabschieden.  Zeigt bis zum letzten Tag Einsatz und bleibt gegenüber Kollegen und Vorgesetzten freundlich. Verkneift euch ein Krankfeiern nach der Kündigung, da ihr euch damit im schlimmsten Fall ernsthafte rechtliche Probleme einhandelt.

Schließt eure Aufgaben und Projekte ab oder übergebt sie an euren Nachfolger. Auch der Arbeitsplatz sollte sauber verlassen werden, ohne dass ihr allerdings etwas mitgehen lasst. Der Respekt gegenüber den Kollegen gebietet es auch, sich von jedem zu verabschieden, entweder persönlich oder in einer gemeinsamen Abschiedsrunde. Wenn ihr in einem großen Unternehmen arbeitet, könnt ihr auch eine Abschieds-Mail schreiben, in der ihr euren Dank für die gesammelte berufliche Erfahrung zum Ausdruck bringt.

Fazit: 5 Tipps, wie ihr eure Kündigung sauber über die Bühne bringt

Ihr wisst jetzt, wie die rechtliche Lage rund um die Kündigung aussieht. Damit ihr Schritt für Schritt richtig kündigt, geben wir euch abschließend fünf Tipps.

1. Arbeitsvertrag studieren: Bevor ihr kündigt, macht euch in eurem Arbeitsvertrag schlau, welche Punkte in eurem Fall zu berücksichtigen sind und wann ihr eure schriftliche Kündigung einreichen müsst.

2. Gespräch mit dem Chef vorbereiten: Wenn euer Chef eure Kündigung erhalten hat, dann wird er sicher das Gespräch mit euch suchen (besser ist es, ihr sucht vor der Kündigung das Gespräch mit ihm). Bereitet euch darauf vor und nennt eurem Chef gute Gründe für den Jobwechsel und vermeidet es, schlecht über das Unternehmen zu reden.

3. Kündigung dokumentieren: Bei einer Kündigung kann es immer auch zu arbeitsrechtlichen Streitigkeiten kommen. Daher solltet ihr alle wichtigen Unterlagen zu eurer Kündigung in einem Ordner sammeln, um notfalls alles griffbereit zur Hand zu haben.

4. Übergabe: Damit ihr das Unternehmen durch die Vordertür verlassen könnt, solltet ihr eine saubere Übergabe an euren Nachfolger machen oder gleich selbst eure Projekte abschließen.

5. Neuen Job suchen: Ehe ihr kündigt, sucht erst nach einem neuen Job. Denn es kündigt sich leichter, wenn ihr bereits einen Job in Aussicht habt – ansonsten drohen Konsequenzen durch das Arbeitsamt.