Frau im Bett
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Frau im Bett
Welche arbeitsrechtlichen Folgen dir drohen

Einfach mal die Arbeit schwänzen?

Du überlegst dir, die Arbeit einfach mal Arbeit sein zu lassen und unentschuldigt zu fehlen? Wir zeigen dir, welche arbeitsrechtlichen Folgen das hat.

Du kennst das sicher: Manchmal hast du einfach keinen Bock auf Arbeit und würdest am liebsten zu Hause bleiben – ohne Attest, ohne alles, du würdest gern einfach unentschuldigt fehlen. Aber weißt du, welche Konsequenzen das haben kann? Wir haben uns mal schlau gemacht und zeigen dir, wie das deutsche Arbeitsrecht darauf reagiert. Von Abmahnungen bis zur Kündigung – wir decken alles auf!

Frau mit Smartphone vorm Spiegel
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Frau mit Smartphone vorm Spiegel

Folgen unentschuldigten Fehlens nach deutschem Arbeitsrecht

Vorankündigung und Entschuldigung von Abwesenheit

Gemäß dem deutschen Arbeitsrecht sind Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen verpflichtet, ihre Arbeitgeber im Voraus über jede Abwesenheit zu informieren und eine gültige Entschuldigung vorzulegen. 

Diese Verpflichtung dient dazu, Transparenz und Planbarkeit im Arbeitsumfeld sicherzustellen. Indem du alle bei der Arbeit rechtzeitig über deine Abwesenheit informierst, ermöglichst du es ihnen, entsprechende Maßnahmen zu ergreifen, um den Arbeitsablauf zu organisieren und ggf. für Ersatz zu sorgen. Die Vorankündigung sollte so früh wie möglich erfolgen, idealerweise vor Beginn der Arbeitszeit

Neben der Vorankündigung ist es ebenfalls erforderlich, eine gültige Entschuldigung vorzulegen. Diese kann je nach Grund deiner Abwesenheit variieren. Zum Beispiel könntest du bei Krankheit eine ärztliche Bescheinigung oder eine Krankschreibung vorlegen müssen. 

Mögliche disziplinarische Maßnahmen der Arbeitgeber

Bei unentschuldigtem Fehlen am Arbeitsplatz haben Arbeitgeber das Recht, disziplinarische Maßnahmen zu ergreifen. Diese Maßnahmen dienen dazu, das Fehlverhalten des Arbeitnehmers zu ahnden und klare Grenzen aufzuzeigen. Die Art der disziplinarischen Maßnahmen kann je nach Schwere des Verstoßes und der Unternehmensrichtlinien variieren. Mögliche Maßnahmen umfassen:

  • Abmahnung: In den meisten Fällen folgt auf das unentschuldigte Fehlen eine Abmahnung. Diese dient als schriftliche Warnung und weist auf das Fehlverhalten hin. Die Abmahnung wird üblicherweise in die Personalakte des Arbeitnehmenden aufgenommen.
  • Kürzung des Arbeitsentgelts: Arbeitgeber können das Arbeitsentgelt des Arbeitnehmenden kürzen, um die unentschuldigte Fehlzeit finanziell zu sanktionieren. Dabei muss die Kürzung des Arbeitsentgelts in einem angemessenen Verhältnis zur Dauer und Häufigkeit des Fehlens stehen.
  • Degradierung: In einigen Fällen können Arbeitgeber den Arbeitnehmenden degradieren, d. h. in eine niedrigere Position oder eine geringer qualifizierte Tätigkeit versetzen. Diese Maßnahme soll zeigen, dass das unentschuldigte Fehlen als Verstoß gegen die arbeitsvertraglichen Pflichten betrachtet wird, und kann erhebliche Auswirkungen auf die Karriere- und Aufstiegsmöglichkeiten des Arbeitnehmenden haben.
  • Kündigung des Arbeitsverhältnisses: Bei wiederholtem unentschuldigtem Fehlen oder besonders schwerwiegenden Verstößen kann der Arbeitgebende das Arbeitsverhältnis ordentlich oder sogar fristlos kündigen. Bei einer ordentlichen Kündigung erfolgt die Beendigung des Arbeitsverhältnisses unter Einhaltung der vereinbarten Kündigungsfrist. Im Falle einer fristlosen Kündigung wird das Arbeitsverhältnis sofort beendet, ohne dass eine Kündigungsfrist eingehalten werden muss. Eine fristlose Kündigung wird jedoch nur in Ausnahmefällen ausgesprochen, wenn das unentschuldigte Fehlen als schwerwiegender Vertragsbruch betrachtet wird und eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unzumutbar ist.

Rechtliche Konsequenzen bei Vertragsbruch

Unentschuldigtes Fehlen am Arbeitsplatz kann auch rechtliche Konsequenzen für den Arbeitnehmenden haben. Es kann als Vertragsbruch betrachtet werden, was zu zusätzlichen rechtlichen Schritten führen kann. Beispielsweise können Arbeitgeber Schadensersatzforderungen stellen, wenn sie aufgrund des unentschuldigten Fehlens einen finanziellen Schaden erlitten haben. Rechtliche Konsequenzen können je nach den Umständen des Einzelfalls unterschiedlich sein und auch zu gerichtlichen Auseinandersetzungen führen, falls der Arbeitnehmende gegen die Kündigung oder andere Maßnahmen vorgehen möchte.

Einfach mal blau machen – von Teamplayer keine Spur!

Wenn du unentschuldigt bei der Arbeit fehlst, kann das auch für deine Kollegen und Kolleginnen Konsequenzen haben. Stell dir vor, du bist Teil eines Teams und plötzlich fehlt jemand ohne Ankündigung oder gültige Entschuldigung. Das kann den gesamten Arbeitsablauf stören und negative Auswirkungen auf die Arbeit der anderen haben: Deine Kollegen und Kolleginnen müssen möglicherweise zusätzliche Aufgaben übernehmen, um die entstandene Lücke zu füllen. Dadurch steigt ihre eigene Arbeitsbelastung und sie haben weniger Zeit für ihre eigenen Aufgaben. Indirekt führt das zu Stress, Überlastung und einer Beeinträchtigung ihrer Produktivität.

Auch die Teamdynamik leidet unter unentschuldigtem Fehlen: Wenn jemand regelmäßig ohne Entschuldigung fehlt, beeinträchtigt dies das Vertrauen und die Zusammenarbeit im Team. Die anderen Kollegen und Kolleginnen könnten sich hintergangen oder unfair behandelt fühlen, wenn sie die Arbeit des fehlenden Mitarbeitenden auffangen müssen. Darüber hinaus beeinflusst unentschuldigtes Fehlen das Arbeitsklima negativ. Wenn die Abwesenheit eines Mitarbeitenden zu häufig oder ohne Begründung erfolgt, werden die anderen Mitarbeitenden frustriert und unzufrieden, was ein harmonisches und produktives Arbeitsumfeld stört.

Es ist also wichtig, sich bewusst zu machen, dass unentschuldigtes Fehlen nicht nur individuelle Konsequenzen hat, sondern auch das Team und die Arbeitsatmosphäre beeinflussen kann. Indem du Verantwortung zeigst und deine Abwesenheit rechtzeitig ankündigst oder entschuldigst, trägst du dazu bei, ein positives und kooperatives Arbeitsumfeld aufrechtzuerhalten.

Junger Mann im Kaputzen-T-Shirt auf dem Sofa
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Junger Mann im Kaputzen-T-Shirt auf dem Sofa

Fernbleiben von der Arbeit – so geht es richtig

Wenn du aus irgendeinem Grund von der Arbeit fernbleiben musst, ist es wichtig, bestimmte Schritte zu beachten:

  • Benachrichtige deine Führungskraft so früh wie möglich über deine Abwesenheit. Idealerweise solltest du dies vor Beginn der Arbeitszeit tun. Verwende den bevorzugten Kommunikationsweg deiner Führungskraft, sei es per Telefon, E-Mail oder eine interne Meldeplattform.
  • Teile deinem Unternehmen den Grund für deine Abwesenheit mit. Sei ehrlich und präzise, ohne zu viele persönliche Details preiszugeben. Ein einfacher Satz wie "Ich bin krank" reicht normalerweise aus.
  • Manche Arbeitgeber verlangen möglicherweise zusätzliche Informationen oder Unterlagen, zum Beispiel eine ärztliche Bescheinigung bei Krankheit. Frage daher nach, ob du weitere Dokumente einreichen musst und wie du diese bereitstellen kannst.
  • Gib deiner Führungskraft Bescheid, wie lange du voraussichtlich abwesend sein wirst. Wenn du bereits weißt, dass du mehrere Tage oder Wochen nicht arbeiten kannst, teile dies klar mit. Falls sich die Dauer deiner Abwesenheit ändert, informiere darüber rechtzeitig.
  • Überprüfe die internen Regelungen deines Unternehmens bezüglich des Fernbleibens von der Arbeit. Es könnte bestimmte Prozesse oder Fristen geben, die du einhalten musst. Informiere dich über die betrieblichen Vorgaben, um sicherzustellen, dass du keine wichtigen Schritte oder Informationen übersiehst. Gegebenenfalls findest du dazu Informationen in deinem Vertrag.
  • Frage nach, wie mit deinen Aufgaben und Verantwortlichkeiten umgegangen wird, solange du abwesend bist. Kläre, ob bestimmte Aufgaben an andere Kollegen delegiert werden müssen oder ob es eine vorübergehende Vertretung gibt.

Indem du diese Schritte befolgst, zeigst du deinen Respekt gegenüber deinem Arbeitgeber oder deiner Arbeitgeberin und unterstützt einen reibungslosen Ablauf in deiner Abwesenheit. Beachte, dass die spezifischen Regelungen und Prozesse je nach Unternehmen variieren können. Es ist daher immer ratsam, sich mit den internen Vorgaben vertraut zu machen und bei Unklarheiten direkt bei deinem Unternehmen nachzufragen.

Sobald du einige Zeit in einem Unternehmen gearbeitet hast, wirst du diese Schritte mit Sicherheit auch auswendig wissen und musst nicht bei allem nachfragen. Wichtig ist, dass du deine Führungskraft darüber informierst, dass du von der Arbeit wegbleibst und einen Grund sowie die voraussichtliche Dauer deiner Abwesenheit nennst.

Fazit

Unentschuldigtes Fehlen bei der Arbeit kann ernsthafte Konsequenzen haben, sowohl nach dem deutschen Arbeitsrecht als auch für das Arbeitsumfeld. Das Fernbleiben ohne Vorankündigung und gültige Entschuldigung kann zu disziplinarischen Maßnahmen seitens des Betriebs führen. Dazu zählen Abmahnungen, Kürzung des Arbeitsentgelts, Degradierung oder sogar die Kündigung des Arbeitsverhältnisses.

Neben den rechtlichen Folgen hat unentschuldigtes Fehlen auch Auswirkungen auf das Team und die Arbeitsatmosphäre. Zum Beispiel kann es sein, dass die Teammitglieder durch das Fehlen ohne Vorankündigung zusätzliche Aufgaben übernehmen müssen und dadurch überlastet werden. So werden das Vertrauen und die Zusammenarbeit im Team gestört und das Arbeitsklima negativ beeinflusst.

Um unangenehme Folgen zu vermeiden, ist es wichtig, die Verpflichtungen nach dem deutschen Arbeitsrecht zu erfüllen. Das bedeutet, dass du dein Unternehmen rechtzeitig über deine Abwesenheit informierst und eine gültige Entschuldigung vorlegst. Mach dich auch mit den Regelungen deines Betriebs vertraut und frage bei Unklarheiten nach. So vermeidest du nicht nur negative Konsequenzen, sondern pflegst auch einen respektvollen Umgang mit deiner Führungskraft und dem Team.