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Wer zahlt was?

Fahrtkosten zum Vorstellungsgespräch

Wer viele Vorstellungsgespräche hat, hat schnell einige Fahrtkosten zusammen. Wir zeigen dir, wer was bezahlen muss, damit du nicht böse überrascht wirst!

Wer ein paar Bewerbungsgespräche hat, merkt schnell: Die Fahrten zu anderen Unternehmen kosten nicht nur Zeit, sondern auch Geld. Ob du mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder mit dem Pkw fährst, ist egal – denn sowohl Benzin als auch Tickets kosten einiges an Geld. Aber musst du die Fahrtkosten zum Vorstellungsgespräch selbst bezahlen? Hier erfährst du es!

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§ 670 BGB: Arbeitgeber zahlt für Kosten

In § 670 BGB steht: "Macht der Beauftragte zum Zwecke der Ausführung des Auftrags Aufwendungen, die er den Umständen nach für erforderlich halten darf, so ist der Auftraggeber zum Ersatz verpflichtet."

Demnach ist der Arbeitgeber verpflichtet, Reise-, Übernachtungs- und Verpflegungskosten eines Bewerbers zu bezahlen. Nicht wichtig ist, ob der Arbeitgeber den Bewerber anschließend einstellt oder nicht.

Unterschied zwischen Job, Praktikum und Initiativbewerbung?

Die Verpflichtung der Erstattung von Reisekosten gilt unabhängig davon, ob es sich um eine Bewerbung auf eine Stellenanzeige oder um eine Initiativbewerbung handelt. Ausschlaggebend ist, dass der Arbeitgeber den Bewerber zu einem Bewerbungsgespräch einlädt. Auch egal ist, ob es sich um einen Job oder ein Praktikum handelt.

bewerbungsgespräch mann und frau
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Fahrtkosten Bewerbungsgespräch: Wann zahlt der Arbeitgeber?

Das Unternehmen, das einen Bewerber zum Vorstellungsgespräch einlädt, hat die Kosten für dessen Anreise zu tragen. Die Ausnahme ist, wenn der Arbeitgeber schon in der Einladung darauf hinweist, dass er die Fahrtkosten nicht zahlt. Weist der Arbeitgeber den Bewerber erst im Vorstellungsgespräch darauf hin, dass er die Fahrtkosten nicht zahlen will, hat der Bewerber die Möglichkeit, sich die Kosten dennoch erstatten zu lassen. 

Was wird bezahlt?

Laut § 670 BGB sind alle Kosten erstattungsfähig, die der Bewerber "den Umständen nach für erforderlich halten darf". Was als erforderlich gilt, hängt von der Stelle sowie vom gezahlten Entgelt ab. Üblicherweise werden Fahrtkosten zum Bewerbungsgespräch mit den öffentlichen Verkehrsmitteln oder mit dem eigenen Fahrzeug (0,30 € pro Kilometer) erstattet. Auch Taxikosten können übernommen werden.

Sollte deine Anreise zum Vorstellungsgespräch so lange dauern, dass sie dir am selben Tag nicht zugemutet werden kann, können auch Hotelkosten übernommen werden.

Was wird nicht bezahlt?

Da die Anreise mit dem Zug billiger ist und viele Ziele innerhalb Deutschlands problemlos mit der Bahn zu erreichen sind, werden Flugkosten in der Regel nicht übernommen. Bei Bahntickets gilt: Übernommen werden Tickets der 2. Klasse, nicht der 1. Klasse.

Musste der Bewerber für das Vorstellungsgespräch einen Urlaubstag nehmen, muss dafür kein Ersatz geleistet werden.

Bewerber ist zu spät oder erscheint nicht – was dann?

Erscheint der Bewerber zu spät zum Vorstellungsgespräch, beispielsweise, weil er das Gebäude nicht rechtzeitig gefunden hat, oder kommt er gar nicht zum Termin, hat er keinen Anspruch auf die Erstattung seiner Fahrtkosten. 

Fazit

Hast du Vorstellungsgespräche und musst du dafür weitere Strecken mit den öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Auto zurücklegen, hast du auf jeden Fall Anspruch auf die Erstattung der dadurch entstandenen Kosten. Informiere dich ggf. vorher, ob dir die Kosten übernommen werden oder nicht.