Krank Krankenschein Krankmeldung Erkältung Heuschnupfen Niesen Husten Schnupfen Nase putzen
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So bekommst du ein Attest

Krank ist krank

Niemand sollte sich krank zur Arbeit schleppen. Wer krank ist, braucht Ruhe und Zeit, um sich zu erholen. Doch was ist bei einer Krankmeldung eigentlich zu beachten?

Welche Regeln gelten für die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung?

Wenn du länger als drei Tage krank bist, brauchst du ein Attest vom Arzt. Spätestens am darauf folgenden Tag musst du deinem Arbeitgeber eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegen. So kannst du sicherstellen, dass du auch im Falle einer Erkrankung eine Lohnfortzahlung erhältst. Grundsätzlich kannst du also drei Tage ohne ärztliches Attest zu Hause bleiben, wenn du dich nicht gut fühlst. Kleine Unpässlichkeiten wie Kopfschmerzen oder Übelkeit lassen sich dadurch abdecken. Bei einer längeren Erkrankung musst du deinem Boss aber eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bringen. Das bedeutet, du musst spätestens am dritten Tag deiner Erkrankung zum Arzt und am darauf folgenden Tag muss dein Arbeitgeber das schriftliche Attest haben. Aber Achtung: Durch deinen Arbeitsvertrag können sich andere Regelungen ergeben. Manche Arbeitgeber verlangen ab dem ersten Tag der Erkrankung eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vom Arzt. Das ist erlaubt und Arbeitnehmer müssen sich daran halten.

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Welche Ursachen gibt es für eine Krankmeldung?

Es gibt viele Ursachen, die zu einem krankheitsbedingten Ausfall im Job führen können. Häufig sind es Erkältungen, für die Arbeitnehmer eine Krankmeldung benötigen. Folgende Ursachen führen besonders häufig zu einer Krankmeldung:

  • Erkältungen beziehungsweise Atemwegserkrankungen
  • Rückenschmerzen
  • Stress
  • Psychische Erkrankungen
  • Mobbing
  • Arbeitsunfälle

Muss ich meinem Arbeitgeber mitteilen, was ich habe?

Du musst deinem Arbeitgeber nicht sagen, welche Krankheit du hast. Es kann jedoch Ausnahmen von dieser Regel geben. Besteht ein Infektionsrisiko für deine Kollegen, dann musst du deinen Arbeitgeber informieren. Das ist beispielsweise bei Krankheiten wie Covid-19, Mumps, Hepatitis B und Masern der Fall. Warst du nur im Homeoffice tätig und hattest keinen Kontakt zu Kollegen, dann bist du jedoch nicht verpflichtet, anderen zu sagen, was genau du hast. Wenn du dir nicht sicher bist, ob du deinen Arbeitgeber über die Art deiner Erkrankung informieren musst, dann frag deinen Hausarzt oder ruf beim Gesundheitsamt an.

Wie verhalte ich mich richtig, wenn ich krank bin?

Du fühlst dich nicht wohl, bist krank und hast das Gefühl, nicht arbeitsfähig zu sein? So verhältst du dich richtig, wenn du den Arbeitstag aufgrund einer Erkrankung nicht antreten kannst:

  • Im ersten Schritt solltest du deinen Arbeitgeber benachrichtigen. Im Idealfall machst du das persönlich per Telefon. Du teilst mit, dass du dich nicht wohlfühlst und krankheitsbedingt ausfällst.
  • Im nächsten Schritt lässt du dich vom Arzt krankschreiben. Auch wenn du das Attest grundsätzlich erst nach drei Tagen einreichen musst, solltest du das so schnell wie möglich machen. Achte auch darauf, was in deinem Arbeits- oder Tarifvertrag zum Thema Krankschreibung steht.
  • Teile deinem Arbeitgeber mit, wie lange du krankgeschrieben bist. Sobald absehbar ist, wie lange du noch arbeitsunfähig sein wirst, musst du deinem Chef mitteilen, wann du voraussichtlich wieder einsetzbar sein wirst.
  • Informiere dich unbedingt bereits bei Arbeitsantritt, welche Regeln bei deinem Arbeitgeber in Bezug auf die Krankmeldung gelten. Was wird von dir erwartet? Wann sollte das Attest vorliegen? Ist es bei deinem Unternehmen üblich, sich per Whatsapp, E-Mail oder SMS krankzumelden? Wenn du dich nicht an die Regeln hältst, kann das im schlimmsten Fall ein Kündigungsgrund sein.
  • Kontrolliere die Daten auf deinem Attest. Dein Arzt hat dich für drei Tage krankgeschrieben, aber du fühlst dich danach immer noch nicht fit? In solch einem Fall brauchst du eine Folgebescheinigung. Auch diese musst du dir rechtzeitig ausstellen lassen. Schreibt dein Arzt dich für einen weiteren Zeitraum krank, dann muss dieses Attest zeitlich direkt an das erste anschließen und du musst es ebenfalls rechtzeitig bei deiner Arbeitsstelle einreichen.
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Krankschreibung im Urlaub – was muss ich beachten?

Im Urlaub sollen sich Arbeitnehmer erholen und Kraft tanken. Wenn Arbeitnehmer im Urlaub krank werden, ist die Erholung nicht mehr gegeben. Das heißt, wenn du im Urlaub krank wirst, musst du dich krankschreiben lassen. Ob du gerade im Ausland oder zu Hause bist, du musst einen Arzt aufsuchen und dir eine Krankmeldung ausstellen lassen. Und das bereits am ersten Tag deiner Erkrankung. Wenn es ansonsten ausreicht, sich am dritten Tag vom Arzt bestätigen zu lassen, dass man arbeitsunfähig ist, brauchst du diese Bestätigung im Urlaub bereits am ersten Tag. Du musst deinen Arbeitgeber zudem umgehend über deine Erkrankung informieren und ihm das Attest vom Arzt zukommen lassen. Du musst deinem Arbeitgeber auch die Adresse und die Telefonnummer mitteilen, unter der du erreichbar bist. Gehst du nicht sofort zum Arzt und lässt dir deine Erkrankung bestätigen, dann verlierst du deinen Urlaubsanspruch. Hast du ein ärztliches Attest, dann steht dir der durch die Erkrankung eingebüßte Urlaub weiterhin zu. Aber Achtung, du darfst dich nicht einfach selbst beurlauben und beispielsweise beschließen, dass du die Tage, die du im Urlaub krank warst, einfach hinten anhängst. Sich ohne Absprache mit den Vorgesetzten selbst zu beurlauben, kann ein Kündigungsgrund sein.

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Krankgeschrieben – darf ich trotzdem arbeiten?

Dein Arzt hat dich für einige Tage krankgeschrieben, aber du fühlst dich schon vor Ablauf dieser Zeit wieder fit genug, um zu arbeiten? Bei der Krankschreibung handelt es sich lediglich um die Einschätzung des Arztes. Auch er kann nicht immer wissen, wie lange eine Krankheit genau dauern wird. Bei ansteckenden Erkrankungen gilt es jedoch, sich mit dem Arzt abzusprechen. Schließlich sollen Kollegen und Kunden vor ansteckenden Erkrankungen wie beispielsweise Covid-19 geschützt werden. Du kannst also auch trotz Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vom Arzt arbeiten gehen. Dein Boss hat jedoch die Sorgfaltspflicht. Das bedeutet, wenn er dich noch nicht für gesund und fit genug für die Arbeit hält, darf er dich wieder nach Hause schicken. An oberster Stelle sollten bei der Entscheidung trotz Krankschreibung arbeiten zu gehen, immer die eigene Gesundheit und der Schutz (Infektionsrisiko) anderer stehen.

Blaumachen – hier ist Vorsicht geboten

Du musst bei deinem Chef nicht gleich am ersten Tag ein Attest vorlegen? Dann könntest du natürlich die Gelegenheit nutzen und die drei Tage wortwörtlich krankfeiern. Während das vielleicht noch akzeptabel ist, ist es schon eine andere Hausnummer, wenn du zwei Wochen gesund zu Hause bleibst. Zwar hat die Coronapandemie zu einigen Sonderregelungen im Bereich Krankmeldung geführt, aber grundsätzlich muss dich dein Arzt untersuchen, bevor er dich krankschreibt. Es ist nicht erlaubt, Krankmeldungen rückwirkend auszustellen. Dein Arzt kann nicht in der Zeit zurückreisen und feststellen, ob du vor einer Woche krank warst. Auf diese Weise soll Missbrauch vorgebeugt werden.

Sich einfach krankzumelden, obwohl man nicht krank ist, ist nicht wirklich die feine englische Art. Wer sich auf diese Weise ein paar schöne, freie Tage machen möchte, sollte folgende Punkte bedenken:

  • Blaumachen ist eine Form von Betrug. Wer sich vom Arzt krankschreiben lässt, obwohl er gar nicht oder nicht mehr krank ist, hintergeht seinen Arbeitgeber. Wer eigentlich gesund ist, aber nicht zur Arbeit kommt, der verweigert seine Pflicht. Arbeitnehmer gehen mit dem Arbeitgeber einen Vertrag ein und sie haben die Pflicht, sich an ihren Teil des Vertrags zu halten. Kann dein Boss dir die Arbeitsverweigerung nachweisen, kann das die fristlose Kündigung bedeuten. Natürlich kann man von außen schlecht beurteilen, wie fit und gesund sich jemand fühlt. Bist du allerdings wegen Rückenschmerzen krankgeschrieben und wirst erwischt, wie du deinem Nachbarn beim Umzug hilfst, dann kommst du in Erklärungsnot.
  • Blaumachen ist moralisch fragwürdig. Wenn du dich krankmeldest, obwohl du gesund bist, lässt du deinen Boss und deine Kollegen im Stich. Auf andere kann ein ganzes Stück mehr Arbeit und Stress zukommen, weil du deinem Arbeitsplatz ohne triftigen Grund fernbleibst.

Kann ich mich nach einer Kündigung krankschreiben lassen?

Viele, die eine Kündigung erhalten, fallen erst einmal in ein tiefes Loch. Man kann sich nach einer Kündigung natürlich krankschreiben lassen, wenn man nicht fit und gesund ist. Und natürlich kann man die Zeit nutzen, indem man sich arbeitslos meldet und sich eventuell mit rechtlichen Schritten wie einer Kündigungsklage beschäftigt. Die Gesundheit hat immer oberste Priorität. Ob eine Krankmeldung nach der Kündigung jedoch so sinnvoll ist, ist fraglich. Folgendes gilt es zu bedenken:

  • Du brauchst von deinem Arbeitgeber noch ein Arbeitszeugnis. Das sollte möglichst gut sein, du willst dich ja wieder bewerben. Es ist also nicht unbedingt von Vorteil, sich gegen Ende ohne triftigen Grund krankzumelden.
  • Auch wenn du Kündigungsschutzklage einreichen möchtest, kann es ein Nachteil sein, wenn du dich krankmeldest. Eventuell wirft das ein schlechtes Licht auf dich und es kommen Zweifel an deiner Arbeitsmoral auf.

Fazit

Bei einer Krankmeldung gibt es einiges zu beachten. Gesetzlich bist du verpflichtet, dich am dritten Tag deiner Erkrankung dem Arzt vorzustellen und dir die Arbeitsunfähigkeit schriftlich bestätigen zu lassen. Deinen Arbeitsvertrag solltest du genau lesen, denn es sind auch abweichende Regelungen möglich.