Foto: koolshooters / Pexels
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Worauf du jetzt achten musst

Vertrauensarbeitszeit verboten oder nicht?

Die Vertrauensarbeitszeit wurde zumindest in der Theorie abgeschafft. Erfahre hier, wieso Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen davon profitieren können.

Heute gibt es viele verschiedene Arbeitszeitmodelle. Besonders durch die Pandemie wurden Modelle wie Homeoffice immer präsenter. In vielen Fällen konnten die Unternehmen die Arbeitszeiten ihrer Angestellten nicht kontrollieren und viele arbeiten seitdem auf Vertrauensarbeitszeit. Doch das Bundesarbeitsgericht hat jetzt entschieden, dass die Arbeitszeiterfassung in Deutschland verpflichtend ist. Aber was bedeutet dieses Urteil für dich als Arbeitnehmer:in? Und warum kannst du dich über dieses Urteil freuen? Wir werfen einen Blick auf die Hintergründe und die möglichen Auswirkungen auf deinen Arbeitsalltag. Erfahre, wie die neue Regelung den Schutz deiner Rechte stärken kann, ohne dabei die Flexibilität komplett aufzugeben.

Was ist Vertrauensarbeitszeit?

Vertrauensarbeitszeit ist ein Arbeitszeitmodell, das auf dem Vertrauen der Arbeitgeber:innen in ihre Angestellten basiert. Hier werden die vereinbarten Aufgaben erledigt, ohne dass die zeitliche Präsenz der Arbeitnehmer:innen im Vordergrund steht. Die Arbeitszeiten werden in diesem Modell nicht vom Unternehmen kontrolliert. Dadurch kannst du deine Arbeit im eigenen Rhythmus erledigen, und es ist nicht erforderlich, sich zu Beginn der Arbeit anzumelden oder zum Ende wieder abzumelden. So sind die Angestellten eines Unternehmens weitgehend frei in der Gestaltung ihrer Arbeitszeit. Vertrauensarbeitszeit fördert somit theoretisch die Eigenverantwortung und Flexibilität der Mitarbeitenden.

Die Vertrauensarbeitszeit ist verboten
 Foto: jason goodman / unsplash
Die Vertrauensarbeitszeit ist verboten

Pflicht zur Arbeitszeiterfassung in Deutschland

Laut dem Grundsatzurteil des Bundesarbeitsgerichts besteht allerdings inzwischen eine generelle Pflicht, die Arbeitszeiten zu erfassen. Wichtig: Das kommt explizit nicht einem Verbot oder einer Abschaffung der Vertrauensarbeitszeit gleich! Vielmehr geht die Rechtsprechung von einer Pflicht zur Arbeitszeiterfassung aus. Wer jetzt einer einfacheren Welt hinterhertrauert, kann aber beruhigt sein: Es gibt viele positive Seiten, die die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung mit sich bringt: Der Schutz der Arbeitnehmer:innen sowie der Schutz vor Fremd- und Selbstausbeutung sind wichtige Argumente für diese Pflicht.

Ein (leider nicht immer) fiktives Beispiel: Du hast deinen freien Tag, Feierabend oder es ist Wochenende und plötzlich klingelt dein Arbeitshandy. Du sollst nur ganz schnell etwas erledigen. Durch die Vertrauensarbeitszeit sind Jobs zwar sehr flexibel, aber sie ermutigte deinen Chef oder deiner Chefin auch, dich zu kontaktieren, wenn du eigentlich gerade in deiner Freizeit warst, die dir ja auch zusteht. Durch die Abschaffung der Vertrauensarbeitszeit hast du jetzt auch gegenüber deinen Vorgesetzten ein besseres Argument, nur noch in den vorgeschriebenen Arbeitszeiten angerufen zu werden und deine Freizeit wirklich zu deiner Freizeit zu machen.

Ein weiterer Vorteil der Arbeitszeiterfassung: Durch die Erfassung der Arbeitszeiten werden auch Überstunden sauber notiert, die anschließend ausgezahlt oder abgefeiert werden können. Unkontrollierte Arbeitszeiten wie bei der Vertrauensarbeitszeit führen dazu, dass oft Überstunden gemacht werden, die nicht angerechnet werden. Somit hilft die Pflicht zur Zeiterfassung dabei, dass Überstunden nicht verloren gehen. 

Zudem sind durch die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung zumindest in der Theorie die Arbeitszeiten stärker reguliert. Das bedeutet, dass deine Arbeitszeit und deine Freizeit nicht mehr einfach ineinander übergehen. Durch das Urteil des Bundesarbeitsgerichts müssen vertraglich und gesetzlich vorgeschriebene Arbeitszeiten eingehalten werden. Das hilft auch dabei, dass Unternehmen ihre Angestellten nicht durch ungeregelte Arbeitszeiten und nicht angerechnete Überstunden ausnutzen können.

Die Vertrauensarbeitszeit ist verboten
 Foto: jason goodman / unsplash
Die Vertrauensarbeitszeit ist verboten

Chip, Stundenzettel und digitale Zeiterfassung

Die Stempeluhr ist oft das Erste, was Angestellte zu Beginn ihres Arbeitstages sehen. Das Einchecken kann bei der elektronischen Zeiterfassung durch PIN, Chip, Karte oder QR-Code erfolgen. In anderen Fällen verwenden Unternehmen Stundenzettel oder andere Methoden, um die Zeiten ihrer Angestellten zu erfassen.

Die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung ist aber nicht damit gleichzusetzen, dass Angestellte immer vor Ort im Büro arbeiten müssen. Die Möglichkeit, im Homeoffice zu arbeiten, erfordert nach der Einführung der Pflicht zur Arbeitszeiterfassung jedoch die Nutzung einer digitalen Stempeluhr. Damit werden die Arbeitszeiten auch zu Hause korrekt erfasst. Hierfür kann beispielsweise eine Zeiterfassungssoftware genutzt werden, bei der sich Angestellte über den eigenen Laptop oder über eine App am Smartphone anmelden und abmelden können.

Fazit

Durch das Grundsatzurteil des Bundesarbeitsgerichts wurde die Vertrauensarbeitszeit jetzt nicht abgeschafft – aber e swird nun davon ausgegangen, dass eine Pflicht zur Arbeitszeiterfassung besteht. Was zunächst negativ klingt hat auch positive Seiten für die Angestellten eines Unternehmens. Unter anderem musst du dadurch nicht dauerhaft erreichbar sein, Überstunden werden sauber erfasst und die vorgeschriebenen Arbeitszeiten müssen eingehalten werden. Das führt zu einem besseren Schutz der Angestellten sowie dem Schutz vor Fremd- und Selbstausbeutung.

Die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung bedeutet zudem nicht, dass das Homeoffice wieder komplett abgeschafft wird. Die Arbeitszeiten können zum Beispiel durch eine digitale Stempeluhr wie eine Zeiterfassungssoftware aufgenommen werden. Darüber hinaus kann diese Regelung zu einer gerechteren Verteilung der Arbeitsbelastung und einem ausgewogeneren Verhältnis zwischen Arbeits- und Privatleben beitragen. Letztendlich hilft die neue Regelung, ein gesünderes und nachhaltigeres Arbeitsumfeld zu schaffen, von dem alle Beteiligten profitieren.