Wie hoch ist das Kündigungsrisiko in den ersten 100 Tagen?
Du fürchtest dich vor einer Kündigung in der Probezeit? Wir verraten dir, wie groß die Gefahr heute wirklich noch ist. Jetzt mehr erfahren bei bigKARRIERE!
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Die Probezeit ist für Arbeitnehmer und Arbeitgeber zunächst eine Zeit des Kennenlernens. Dabei werden zunächst auf deiner Seite wichtige Fragen beantwortet: Wie gefällt dir der neue Job? Bist du über- oder unterfordert? Für den Arbeitgeber hat die Probezeit die Funktion, dich und deine Kompetenzen einschätzen zu können. Hast du für den Job die Zelte in deinem alten Leben abgebrochen und bist zum Beispiel in eine neue Stadt gezogen oder ist es dein erster Job nach dem Studium, kann das eine mental anstrengende Zeit sein, denn während der Probezeit gelten besondere Regeln bezüglich Kündigungsfristen und der Begründung für eine Kündigung. Wir zeigen dir, wie wahrscheinlich es ist, dass du schon während der Probezeit deine Koffer wieder packen musst und welche Möglichkeiten du hast.
Die Probezeit soll im Arbeitsverhältnis dazu dienen, dass sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer “beschnuppern” können. Dafür muss ein entsprechender Passus im Arbeitsvertrag festgehalten sein – ist das nicht der Fall, wurde der Vertrag ohne Probezeit geschlossen. In einem Ausbildungsvertrag ist dagegen immer eine Probezeit von einem bis vier Monaten enthalten. Bist du in einem Beruf mit Tarifvertrag beschäftigt, können ebenfalls abweichende Regelungen gelten. Zudem gibt es einen Ausnahmefall, das sogenannte “befristete Probearbeitsverhältnis”. Für dieses gelten andere Regeln, dazu aber später mehr.
Besonders als Berufseinsteiger solltest du wissen, worum es bei der Probezeit eigentlich geht. Typischerweise ist die Probezeit auf drei bis sechs Monate befristet. Die damit verbundenen Kündigungsfristen sind für Arbeitnehmer und Arbeitgeber wohl der wichtigste Punkt der Probezeitvereinbarung. Für die Probezeit gelten für beide Parteien verkürzte Kündigungsfristen von zwei Wochen (§ 622 Abs. 3 BGB). Wichtig: Eine Kündigung kann noch am letzten Tag der Probezeit ausgesprochen werden, denn hier kommt es auf den Eingang der Kündigung an, nicht auf das sich aus der Kündigung ergebende Ende des Arbeitsverhältnisses. Wurde vertraglich eine längere Probezeit vereinbart, gelten ab dem siebten Monat die normalen Kündigungsfristen nach § 622 Abs. 1 BGB – also die klassischen vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum letzten Tag eines Monats. Eine vertraglich vereinbarte kürzere Kündigungsfrist während der Probezeit (etwa sieben Tage) ist nicht gültig.
Wichtig, falls eine Kündigung während der Probezeit gegen dich ausgesprochen werden sollte: Es gilt der allgemeine Kündigungsschutz, aber nicht der Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz (KSchG)! Dieser gilt allerdings auch dann erst nach sechs Monaten, wenn keine Probezeit vereinbart wurde. Auch der besondere Kündigungsschutz für Schwerbehinderte greift erst ab dem siebten Monat, der besondere Kündigungsschutz nach dem Mutterschutzgesetz dagegen während der Probezeit.
Ausnahmen bezüglich des Kündigungsschutzes gibt es zudem in Kleinbetrieben mit weniger als zehn Mitarbeitern. Hier entfällt beispielsweise die Voraussetzung, dass ein Kündigungsgrund vorliegen muss.
Bei einem sogenannten befristeten Probearbeitsverhältnis ist eine ordentliche Kündigung, sofern vertraglich nicht anders festgehalten, ausgeschlossen. Bei einem solchen Vertrag endet das Arbeitsverhältnis zum vereinbarten Datum automatisch. In der Regel handelt es sich um kurze Verträge, da die Erprobung im angemessenen Verhältnis zum Zweck zu stehen hat. Längere Arbeitsverhältnisse, die auf diese Weise geschlossen werden, sind also nur bei sehr anspruchsvollen Aufgaben gerechtfertigt.
Aktuell ist auf dem Arbeitsmarkt ein interessanter Trend zu beobachten: Besonders in gefragten Berufsfeldern ist eine Kündigung von Arbeitgeberseite während der Probezeit inzwischen seltener. Das liegt daran, dass in vielen Feldern akuter Bewerbermangel herrscht. Stattdessen nutzen Arbeitnehmer die kurzen Kündigungsfristen während der Probezeit häufiger, um ihrerseits Verträge zu kündigen und in ein anderes Arbeitsverhältnis zu wechseln. So zeigte eine Softgarden-Studie erst vor einigen Jahren, dass etwa ein Viertel aller Arbeitnehmenden darüber nachgedacht haben, in der Probezeit zu kündigen oder dies getan haben. Ein Vorstellungsgespräch während der Arbeitszeit solltest du allerdings nach Möglichkeit vermeiden.
Wie es um dein neues Unternehmen wirklich steht, wirst du mit hoher Wahrscheinlichkeit recht schnell merken – ist dein Bereich unterbesetzt oder gerade eben in der Lage, mit dem zu leistenden Pensum Schritt zu halten, ist das zwar für den Arbeitsalltag nicht optimal, es zeigt aber, dass in diesem Bereich offenbar Probleme bestehen, Fachkräfte zu bekommen. Dennoch gilt: Grundsätzlich sind alle ersetzbar, und wenn du Pech hast, stehst du dank zu viel Selbstsicherheit am Ende der Probezeit wieder auf der Straße. Vermeintlicher Fachkräftemangel schützt also nicht vor den Folgen schlechter Arbeitsleistung – gerade während der Probezeit! Nachfragen bei Kollegen können helfen, den Umgang deines Unternehmens mit der Probezeit auszuloten.
Natürlich solltest du während der Probezeit versuchen, gut zu performen. Vielleicht hilft es dir, die Bewerbung von beiden Seiten als erweitertes Bewerbungsverfahren zu betrachten. Besonders wichtig sind in dieser Zeit Feedback-Gespräche, zum Beispiel mit deinem Team Lead, um herauszufinden, was du gut machst und wo noch Potenzial besteht. So vermeiden beide Seiten Missverständnisse und optimieren das Arbeitserlebnis.
Gleichzeitig kannst du im Kollegenkreis nachfragen, wie im Unternehmen mit der Probezeit umgegangen wird, denn die Hürden für eine Kündigung sind in dieser Zeit um einiges geringer als nach ihrem Ablauf. Merkst du, dass es nicht passt, kann dir die kurze Kündigungsfrist sogar zum Vorteil gereichen, wenn du schnell einen neuen Job findest.