Aufhebungsvertrag unterschreiben?
Einen Aufhebungsvertrag zu unterschreiben, galt früher als schlechte Entscheidung. Dennoch gibt es Szenarien, in denen sich so eine Taktik lohnen kann.
Einen Aufhebungsvertrag zu unterschreiben, galt früher als schlechte Entscheidung. Dennoch gibt es Szenarien, in denen sich so eine Taktik lohnen kann.
Einen Aufhebungsvertrag zu unterschreiben, galt früher als schlechte Entscheidung. Dennoch gibt es Szenarien, in denen sich so eine Taktik lohnen kann.
Ein Aufhebungsvertrag ist eine schriftliche Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, mit der das Arbeitsverhältnis entweder sofort oder zu einem bestimmten Datum einvernehmlich beendet wird. Anders als bei einer Kündigung, die einseitig ausgesprochen wird, handelt es sich hier um einen beidseitig vereinbarten Vertrag.
Aufhebungsverträge gelten noch heute besonders für Arbeitgeber aus unterschiedlichen Gründen als vorteilhaft:
Wird dir ein Auflösungsvertrag angeboten, solltest du diesen nicht vorschnell und vor allem nicht ungesehen unterschreiben. Lass dich in jedem Fall von einem Anwalt oder einer anderen kompetenten Stelle beraten, um sicherzustellen, dass deine Interessen gewahrt bleiben. Siehst du keinen Weg zurück oder hast bereits eine andere Stelle in Aussicht, kann unabhängig vom Aufhebungsvertrag z. B. auch ein eigenes Kündigungsschreiben aufgesetzt werden.
Auch wenn es früher oft als negativ betrachtet wurde, einen Aufhebungsvertrag zu unterschreiben, kann es heute viele gute Gründe für Arbeitnehmer geben, einen solchen Vertrag zu akzeptieren:
Dennoch ist es wichtig, bei einem Aufhebungsvertrag sorgfältig abzuwägen und sich idealerweise rechtlich beraten zu lassen, um sicherzustellen, dass die getroffenen Vereinbarungen auch wirklich in deinem Interesse sind. Es gibt auch Fallstricke und Risiken, die es zu beachten gilt.
Ein solcher Fallstrick ist die sogenannte Wettbewerbsklausel. Diese besagt in der Regel, dass du für eine bestimmte Zeit nicht in der Branche arbeiten darfst. Diese Klausel, im Englischen oft auch als “gardening leave” bezeichnet, solltest du unbedingt nutzen, um eine höhere Abfindung auszuhandeln.
Auch bestimmte Gruppen mit Sonderkündigungsschutz sollten besser keinen Aufhebungsvertrag unterschreiben oder dies nur nach eingehender rechtlicher Beratung tun, da ihnen so möglicherweise wichtige Rechte abhandenkommen. Dazu gehören etwa Schwangere, Elternteile, die Elternzeit nehmen wollen, und Schwerbehinderte. Ihnen geht im Fall der Unterschrift der besondere Kündigungsschutz verloren.
Auch die Resturlaubstage können durch einen Aufhebungsvertrag beeinflusst werden. Sind zum Ende des Arbeitsverhältnisses noch Urlaubsansprüche vorhanden, müssen diese ausgezahlt werden. Allerdings solltest du auch hier das Vertragswerk genau prüfen, denn eventuell wird dein Arbeitgeber versuchen, die Urlaubstage mit der Freistellung vor dem Ende des Arbeitsverhältnisses zu verrechnen. Achte daher besonders darauf, wie dieser Abschnitt des Vertrags formuliert ist.
Sehr wichtig: Du bist zu keiner Zeit verpflichtet, einen Aufhebungsvertrag zu unterschreiben – insbesondere, wenn es eigentlich keinen Grund gibt, dich zu kündigen. Dennoch ist es sinnvoll, sich schon einmal nach einem neuen Arbeitgeber umzuschauen, wenn dein bisheriger Chef mit einem solchen Angebot auf dich zukommt. Das heißt nämlich in aller Regel, dass du – aus welchem Grund auch immer – auf der Abschussliste des Unternehmens stehst.