Dein Resturlaub nach der Kündigung
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Dein Resturlaub nach der Kündigung
Auszahlen oder Abfeiern?

Dein Resturlaub nach der Kündigung

Resturlaub nach der Kündigung: Lieber abfeiern oder auszahlen lassen? Erfahre, was besser zu deiner Situation passt und welche Rechte du hast!

Du hast gekündigt oder wurdest gekündigt und fragst dich, was mit deinem Resturlaub passiert? Keine Sorge, du hast in der Regel Anspruch auf deine verbleibenden Urlaubstage – doch wie nutzt du sie am besten? Solltest du den Resturlaub lieber abfeiern und dir vor dem Jobwechsel eine kleine Auszeit gönnen oder lohnt es sich mehr, den Urlaub auszahlen zu lassen? Beide Optionen haben ihre Vor- und Nachteile. In diesem Artikel zeigen wir dir, worauf du achten solltest, welche Rechte du hast und wie du die richtige Entscheidung für deine persönliche Situation triffst.

Dein Resturlaub nach der Kündigung
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Dein Resturlaub nach der Kündigung

Anspruch auf Resturlaub nach der Kündigung

Nach einer Kündigung stellt sich dir irgendwann die Frage: Was passiert mit dem Resturlaub? Grundsätzlich gilt: Du hast auch nach der Kündigung Anspruch auf deine verbleibenden Urlaubstage. Das ist gesetzlich geregelt und schützt Arbeitnehmer:innen davor, benachteiligt zu werden. Arbeitgeber:innen sind verpflichtet, dir deinen Resturlaub zu gewähren, sofern betriebliche Gründe dem nicht entgegenstehen. Falls du deinen Urlaub nicht nehmen kannst oder möchtest, bleibt noch die Option der Auszahlung. Hast du schon Urlaub geplant, dir kommt nun aber die Probezeit im neuen Job dazwischen, kannst du fragen, ob du deinen Urlaub trotz Jobwechsel bzw. Einarbeitung nehmen kannst.

Damit du deinen Resturlaub nicht verlierst, solltest du dich frühzeitig darum kümmern und mit deinen Vorgesetzten sowie der entsprechenden Abteilung sprechen. In einigen Fällen ist es jedoch möglich, dass dir der Urlaub aus betrieblichen Gründen verwehrt wird – in solchen Situationen steht dir eine finanzielle Entschädigung zu. Wichtig: Der Anspruch auf Resturlaub bezieht sich immer auf das aktuelle Kalenderjahr und erlischt nicht einfach durch die Kündigung. Du solltest also frühzeitig planen.

Punkte, die du im Blick haben solltest:

  • Der Resturlaub gilt in der Regel nur (anteilig) für das laufende Jahr.
  • Nicht genommener Urlaub verfällt, wenn er nicht beantragt wird.
  • Die genauen Details können im Arbeitsvertrag stehen.

Kläre deine Ansprüche so früh wie möglich, um Missverständnisse zu vermeiden und dir die beste Option für deine Situation zu sichern.

Resturlaub auszahlen lassen: Wann macht das Sinn?

Es gibt Situationen, in denen es sinnvoll sein kann, sich den Resturlaub auszahlen zu lassen. Vor allem dann, wenn du eine sehr kurze Kündigungsfrist hast, schon direkt nach der Kündigung eine neue Stelle antrittst und keine Zeit hast, den Urlaub zu nehmen. In diesem Fall bringt es dir mehr, dir die verbliebenen Urlaubstage finanziell erstatten zu lassen, anstatt eine Pause einzulegen. Eine Auszahlung kann ebenfalls notwendig werden, wenn dein:e Arbeitgeber:in betriebliche Gründe hat, dir den Urlaub nicht zu gewähren. In solchen Fällen wird der Anspruch dann nach deinem durchschnittlichen Verdienst der letzten 13 Wochen vor der Kündigung berechnet.

Allerdings gibt es auch einige Punkte, die du beachten solltest, wenn du dich für die Auszahlung entscheidest. Zum einen unterliegt die Auszahlung des Resturlaubs der Steuer- und Sozialversicherungspflicht, was bedeutet, dass du nicht den vollen Betrag ausgezahlt bekommst. Zum anderen geht dir die Erholung verloren, die dir der Urlaub bieten könnte. Gerade in der stressigen Phase einer Kündigung und Neuorientierung kann es von Vorteil sein, sich eine Auszeit zu gönnen. Ob eine Auszahlung für dich die bessere Option ist, hängt stark von deiner individuellen Situation ab. Brauchst du die finanzielle Sicherheit oder hast du das Gefühl, dass dir die Erholung wichtiger ist? Diese Entscheidung ist nicht immer leicht, daher lohnt es sich, alle Aspekte gut zu überdenken.

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Resturlaub nehmen: Vorteile und Möglichkeiten

Für viele Arbeitnehmer:innen ist es die bessere Wahl, den Resturlaub nach einer Kündigung tatsächlich zu nehmen. Eine kleine Auszeit vor dem Start in einen neuen Job kann enorm dabei helfen, wieder aufzutanken und mental zur Ruhe zu kommen. Die Wochen nach einer Kündigung sind oft von Stress und Unsicherheit geprägt. Der Urlaub gibt dir die Möglichkeit, dich auf das nächste Kapitel deiner Karriere vorzubereiten, ohne sofort wieder in den Arbeitsalltag einzusteigen. Besonders wenn du viel Energie in den alten Job gesteckt hast, kann es sinnvoll sein, diese Zeit als Erholungsphase zu nutzen.

Darüber hinaus bietet der Resturlaub dir auch die Chance, deinen Ausstieg aus dem alten Unternehmen entspannt anzugehen. Du hast Zeit, in Ruhe zu reflektieren, nachdem du Projekte in Ruhe abgeschlossen, deine Aufgaben übergeben und dich angemessen von Kolleg:innen verabschiedet hast. Den Urlaub zu nehmen hat also nicht nur einen emotionalen Wert, sondern auch praktische Vorteile. Du schließt dein Kapitel mit einem klaren Kopf ab und kannst erholt in den nächsten Job starten.

Gesetzliche Regelungen und mögliche Ausnahmen

Die gesetzlichen Regelungen zum Resturlaub nach einer Kündigung sind im Bundesurlaubsgesetz verankert. Diese Regelungen besagen, dass dir dein Jahresurlaub zusteht, wenn du mit Wirkung der zweiten Jahreshälfte kündigst und mindestens seit dem 01. Januar im Unternehmen warst. Kündigst du mit Frist innerhalb der ersten Jahreshälfte, hast du einen anteiligen Anspruch auf den Urlaub – für jeden vollständigen Monat 1/12 des Jahresurlaubs. Diese klare gesetzliche Vorgabe sorgt dafür, dass du auch nach einer Kündigung nicht ohne deine wohlverdienten Urlaubstage dastehst.

Es gibt jedoch auch Ausnahmen. Zum Beispiel, wenn das Arbeitsverhältnis fristlos beendet wird oder du während der Probezeit kündigst, kann der Anspruch auf Urlaub abweichen. Auch bei einer einvernehmlichen Kündigung, wie einem Aufhebungsvertrag, können gesonderte Regelungen getroffen werden. Hier lohnt es sich, einen genauen Blick in deinen Arbeitsvertrag oder die individuellen Vereinbarungen zu werfen, die du mit deinem bzw. deiner Arbeitgeber:in getroffen hast.

Was du wissen solltest:

  • Bei einer fristlosen Kündigung kann der Urlaubsanspruch eingeschränkt sein.
  • Ausnahmen gibt es bei Aufhebungsverträgen oder Sonderregelungen im Tarifvertrag.
  • Dein Resturlaub verfällt nur unter bestimmten Umständen.

Um auf Nummer sicher zu gehen, solltest du dich frühzeitig mit den gesetzlichen Bestimmungen und möglichen Ausnahmen vertraut machen, damit dir keine Urlaubstage verloren gehen.

Fazit

Der Umgang mit Resturlaub nach einer Kündigung will gut überlegt sein. Ob du deinen Urlaub abfeiern oder auszahlen lassen solltest, hängt von deiner persönlichen Situation und in vielen Fällen auch von der etablierten Vorgehensweise deines Unternehmens ab. Eine Auszahlung bietet finanzielle Vorteile, insbesondere wenn du direkt in eine neue Stelle startest, jedoch geht dir die Erholung verloren. Den Urlaub zu nehmen, kann dir hingegen wertvolle Auszeit verschaffen, um Kraft für den neuen Job zu tanken und den Übergang sanft zu gestalten. Wichtig ist, dass du dieses Thema frühzeitig klärst und dich über die gesetzlichen Regelungen informierst, um deine Ansprüche zu untermauern. Letztlich zählt, was dir persönlich wichtiger ist: eine finanzielle Absicherung oder eine wohlverdiente Pause, um erholt in den nächsten Job zu starten.