Feiertagszuschlag als attraktiver Bonus
Entdecke alles über den Feiertagszuschlag! Wie kannst du ihn rausholen? Wann gibt es ihn und was musst du dafür tun? Erfahre mehr und bleib informiert!
Entdecke alles über den Feiertagszuschlag! Wie kannst du ihn rausholen? Wann gibt es ihn und was musst du dafür tun? Erfahre mehr und bleib informiert!
Weihnachten, Silvester, Ostern oder der 1. Mai – während viele Menschen ihre freien Tage mit Familie und Freund:innen genießen, sind andere im Einsatz, um den Alltag am Laufen zu halten. Ob in der Gastronomie, im Gesundheitswesen oder bei der Polizei – für viele Branchen ist Arbeiten an Feiertagen unverzichtbar. Doch was bedeutet das für die Betroffenen?
Während viele an Feiertagen an festlich gedeckten Tafeln sitzen oder den (symbolischen) Frühlingsanfang zu Ostern mit ihren Liebsten feiern, stehen in Krankenhäusern, an Tankstellen oder in Hotels die Mitarbeitenden bereit, um den Betrieb aufrechtzuerhalten. Für sie bedeutet Feiertagsarbeit oft ein Spagat zwischen Job und dem Wunsch nach gemeinsamer Zeit mit Familie und Freund:innen.
Doch wer an diesen Tagen arbeitet, verdient nicht nur Anerkennung, sondern auch eine faire Vergütung. Zwar gibt es keine gesetzliche Verpflichtung für einen Feiertagszuschlag, doch viele Unternehmen zahlen freiwillig einen Bonus, um den Einsatz ihrer Mitarbeitenden zu honorieren. In vielen Tarifverträgen sind solche Zuschläge klar geregelt – in anderen Branchen hängt es von individuellen Vereinbarungen im Arbeitsvertrag ab.
Feiertagsarbeit bedeutet eine zusätzliche Belastung gegenüber anderen Arbeitnehmer:innen, kann aber finanziell attraktiv sein – dank des Feiertagszuschlags. Viele Branchen setzen auf diese Bonuszahlungen, um den Einsatz ihrer Mitarbeitenden an Tagen zu honorieren, an denen die Mehrheit freihat. Vor allem in systemrelevanten Berufen wie Gastronomie, Gesundheitswesen oder Energieversorgung sind solche Zuschläge ein fester Bestandteil der Vergütung.
Doch Feiertagszuschläge haben für Arbeitgeber:innen noch eine weitere Funktion: Sie steigern die Motivation und stärken die Mitarbeiterbindung. Gerade in Berufen mit hoher Flexibilitätsanforderung sind solche Anreize ein entscheidender Faktor für die Arbeitszufriedenheit.
Auch wenn der Gesetzgeber keine generelle Pflicht zur Zahlung von Feiertagszuschlägen vorsieht, sind sie häufig in Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen festgelegt. Entscheidend bei der Zuschlagsregelung ist die Grundlage im Arbeits- oder Tarifvertrag. Ohne diese vertragliche Verankerung können Unternehmen selbst entscheiden, ob sie einen Zuschlag gewähren wollen oder nicht. Dennoch gibt es eine gewisse Üblichkeit in Branchen wie der Gastronomie und dem Gesundheitswesen, wo diese Zuschläge fast schon zum guten Ton gehören. Ein Blick in den eigenen Arbeitsvertrag kann sich lohnen, um herauszufinden, ob und in welcher Höhe dir ein Zuschlag gezahlt wird.
Wer dagegen keinen Zuschlag zahlt, ist am Arbeitsmarkt möglicherweise nicht konkurrenzfähig und bekommt von Bewerber:innen schnell die kalte Schulter gezeigt.
Feiertagsarbeit zeigt in den einzelnen Branchen deutliche Unterschiede in der Praxis. In der Gastronomie und Hotellerie ist es fast selbstverständlich, denn hier sorgt die Nachfrage nach gutem Essen und Übernachtungen auch an Feiertagen für volle Kassen und Auftragsbücher. In der Küche, an der Rezeption und vielen anderen Ecken des Hauses ist daher Hochleistung gefordert, insbesondere wenn zusätzlich zum Status als Feiertag Sonderveranstaltungen zahlende Kundschaft anlocken. Deshalb sehen die dortigen Tarifverträge bei guten Arbeitgeber:innen oft üppige Feiertagszuschläge vor, welche die lange Arbeitszeit im Dienst der Gäste entschädigen.
Nicht weniger bekannt ist die Arbeit an Feiertagen im Gesundheitswesen. Ob in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen oder Rettungsdiensten – hier steht die Gesundheit der Menschen im Vordergrund. Für die Arbeit am Feiertag ist die finanzielle Anerkennung durch entsprechende Zuschläge oft ein willkommener Ausgleich für den in solchen Berufen oft besonders schwierig zu vereinbarenden Rhythmus aus Arbeit und Freizeit.
Eine vergleichbare Struktur weist die Medienbranche auf. Nachrichtendienste und Pressestellen sind stets gefragt, über das aktuelle Geschehen zu berichten, unabhängig von Datum oder Wochentag. So ist es keine Seltenheit, dass Bildredaktionen oder Reporter:innen an Feiertagen arbeiten, oft für einen Zuschlag, der den Anreiz zur Arbeit hochhält.
Allerdings bleibt die Frage der gerechten Verteilung von Feiertagszuschlägen komplex. Die Arbeitsverhältnisse, besonders in Teilzeit oder im Minijob, können einen entscheidenden Einfluss darauf haben, wie großzügig solche Extras ausfallen.
Arbeit an Feiertagen bedarf einer klaren Regelung hinsichtlich der Entlohnung. Jedoch sind Arbeitgeber:innen nicht automatisch verpflichtet, Feiertagszuschläge zu zahlen, es sei denn, dies ist vertraglich vereinbart. Diese Regelungen finden sich häufig in Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen wieder.
Um die steuerliche Last zu verringern, ermöglicht das Steuerrecht eine teilweise Steuerfreiheit für diese zusätzlichen Zahlungen. Dies gilt bis zu einer bestimmten Grenze, die von deinem Grundlohn und dem Prozentsatz des Zuschlags abhängt. Übersteigt der Zuschlag jedoch den steuerfreien Betrag, werden Steuern fällig. Besonders lukrativ können Feiertagszuschläge an den Weihnachtsfeiertagen sein, da hier bis zu 150 Prozent des Grundlohns steuerfrei bleiben.
Neben den Steuern spielt auch die Sozialversicherung eine Rolle, denn nicht alle Zuschläge sind beitragsfrei. Dies solltest du bei der Vereinbarung von Feiertagszuschlägen berücksichtigen, um unangenehme Überraschungen zu vermeiden. Arbeitgeber:innen sollten sich daher gut über die steuer- und abgabenrechtlichen Details informieren, um rechtssicher und fair zu handeln.
Ein Feiertagszuschlag kann als Motivationsanreiz für Arbeitnehmer:innen dienen, die an Tagen arbeiten, die viele andere freihaben. Dieser monetäre Anreiz wirkt oft als Dankeschön für die Mühen und den Verzicht auf persönliche Freizeit während besonderer Tage. Für Unternehmen, die auf Dienstleistungen an Feiertagen angewiesen sind, kann ein solcher Zuschlag eine entscheidende Rolle im Mitarbeiter:innenmanagement spielen. Gerade in Branchen wie der Gastronomie und im Gesundheitswesen, in denen die Arbeit an Feiertagen keine Ausnahme ist, gehört er trotz fehlender gesetzlicher Verpflichtung dank Tarifverträgen und Historie schon zum guten Ton.
Zusätzlich spiegelt der Zuschlag auch soziale Verantwortung wider, indem Unternehmen die besondere Bedeutung von Feiertagen anerkennen und würdigen. Solche Maßnahmen wirken sich langfristig auf das Betriebsklima aus. Unternehmen, die ihren Mitarbeiter:innen attraktive Benefits bieten, stehen oft besser da im Wettbewerb um talentierte Arbeitskräfte. Feiertagszuschläge sind daher nicht nur eine Frage des Mitgefühls, sondern auch eine strategische Überlegung für die langfristige Unternehmensentwicklung.