Irrtümer aus dem Arbeitsrecht
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Irrtümer aus dem Arbeitsrecht
Hör auf diesen Bullshit zu glauben

Irrtümer aus dem Arbeitsrecht

Entlarve die Wahrheit über Irrtümer im Arbeitsrecht! Lass dich nicht länger täuschen, kenne die Fakten und nimm deinen Arbeitsplatz selbst in die Hand!

Das Arbeitsrecht steckt voller Herausforderungen, die besonders Berufseinsteiger:innen oft noch nicht durchblicken. Häufig führt Halbwissen zu Missverständnissen und Streitigkeiten mit Arbeitgeber:innen. Viele dieser Annahmen werden ungeprüft weitergegeben und schaffen Verwirrung. In diesem Artikel nehmen wir uns die neun größten Missverständnisse im Arbeitsrecht vor und bringen Licht ins Dunkel der rechtlichen Grundlagen, damit du gut informiert und sicher durchstarten kannst.

Abmahnungen sind immer nötig vor einer Kündigung – stimmt das?
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Abmahnungen sind immer nötig vor einer Kündigung – stimmt das?

Über Geld spricht man nicht

Viele denken, dass es tabu ist, über das eigene Gehalt zu sprechen. Doch das Entgelttransparenzgesetz sorgt seit 2017 dafür, dass alle Arbeitnehmer:innen ein faires Gehalt einfordern können, wenn sie trotz gleicher Voraussetzungen weniger verdienen als ihre Kolleg:innen. Arbeitsvertragsklauseln, die solche Gespräche verbieten, sind nicht zulässig. Du darfst dein Gehalt also durchaus diskutieren und für Transparenz sorgen.

Abmahnungen sind immer nötig vor einer Kündigung – stimmt das?

Es herrscht die weit verbreitete Ansicht, dass eine Kündigung nur nach vorherigen Abmahnungen möglich ist. Doch bei schwerwiegenden Verstößen, die sogar strafrechtlich relevant sind, ist eine sofortige, fristlose Kündigung rechtens. Bei weniger gravierenden Fällen von Vertragsverletzungen müssen Arbeitnehmer:innen jedoch zunächst eine Abmahnung erhalten, um ihr Verhalten zu korrigieren. Besonders bei verhaltensbedingten Kündigungen ist eine vorherige Abmahnung notwendig, damit die Kündigung vor Gericht standhält.

Kein Urlaub in der Probezeit? Ein weit verbreiteter Irrtum

Ein häufiges Missverständnis ist, dass Arbeitnehmer:innen während der Probezeit keinen Urlaub nehmen dürfen. Das stimmt so nicht. Auch während der Probezeit haben Mitarbeitende ein Recht auf Urlaub, allerdings anteilig. Pro gearbeitetem Monat steht ihnen 1/12 ihres Jahresurlaubs zu. Nutze also ruhig deine Urlaubstage, auch wenn du noch in der Probezeit bist!

Kündigung wegen Krankheit? Eine missverständliche Annahme

Es gibt die weitverbreitete Meinung, dass eine Krankheit kein Kündigungsgrund sein kann. Das einfache Vorliegen einer Krankheit rechtfertigt tatsächlich keine Kündigung. Doch in bestimmten Fällen kann eine sogenannte „negative Gesundheitsprognose“ zur Kündigung führen. Hierbei muss allerdings sehr genau nachgewiesen werden, dass langfristige Fehlzeiten zu erheblichen betrieblichen Beeinträchtigungen führen. Solche Fälle müssen gut begründet sein, um vor Gericht Bestand zu haben.

Nur schriftliche Arbeitsverträge sind gültig? Irrtum!

Es wird oft angenommen, dass Arbeitsverträge immer in Schriftform vorliegen müssen. In Deutschland sind jedoch auch mündliche Arbeitsverträge rechtlich gültig und bindend. Wichtig ist allerdings, dass seit August 2022 Arbeitgeber:innen die vereinbarten Arbeitsbedingungen schriftlich festhalten und aushändigen müssen. Sorge also dafür, dass du alle Absprachen schwarz auf weiß bekommst, um Missverständnissen vorzubeugen.

Krankgeschrieben und ans Haus gebunden? Das stimmt nicht!

Viele Arbeitnehmer:innen denken, sie müssen bei Krankheit in ihren eigenen vier Wänden bleiben. Das ist jedoch ein Irrtum. Es gibt kein Gesetz, das dies vorschreibt. Du solltest jedoch darauf achten, dass jede Aktivität deinen Gesundheitszustand nicht verschlechtert. Ein kleiner Spaziergang oder ein Einkauf sind also völlig in Ordnung, solange es deiner Genesung nicht im Weg steht.

Gute Planung: der Aufhebungsvertrag als Option
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Gute Planung: der Aufhebungsvertrag als Option

Solange man krankgeschrieben ist, ist man während der Arbeit nicht versichert

Ein weiterer Irrglaube ist, dass man während der Krankschreibung nicht arbeiten und auch nicht versichert ist. Eine Krankschreibung bedeutet lediglich, dass man nicht arbeiten muss, aber darf. Die Versicherung greift auch während der Krankschreibung, wenn man arbeitet.

Lügen im Bewerbungsgespräch? Eine differenzierte Angelegenheit

Grundsätzlich gilt, dass im Bewerbungsgespräch die Wahrheit gesagt werden sollte. Doch es gibt Ausnahmen: Bei unzulässigen Fragen, etwa zur politischen oder religiösen Überzeugung, sexuellen Neigungen oder Familienplanung, hast du das Recht zu schweigen oder sogar zu lügen. Deine Privatsphäre steht hier im Vordergrund und darf nicht verletzt werden.

Genehmigter Urlaub kann jederzeit gestrichen werden? Das ist kaum der Fall

Viele Arbeitnehmer:innen denken, dass der:die Chef:in einen bereits genehmigten Urlaub jederzeit streichen kann. Das ist nur in Ausnahmefällen möglich, etwa bei einer existenzbedrohenden Situation für das Unternehmen oder einer Naturkatastrophe. Ist der Urlaub jedoch erst einmal angetreten, muss er nicht abgebrochen werden. Du kannst also beruhigt deinen wohlverdienten Urlaub genießen, solange keine extremen Umstände dagegensprechen.

Gute Planung: der Aufhebungsvertrag als Option

Ein zusätzlicher Aspekt, der häufig übersehen wird, ist der Aufhebungsvertrag. In manchen Situationen kann ein Aufhebungsvertrag eine sinnvolle Alternative zur Kündigung sein, sowohl für Arbeitnehmer:innen als auch Arbeitgeber:innen. Hierbei wird das Arbeitsverhältnis einvernehmlich beendet, oft verbunden mit einer Abfindung und der Möglichkeit, den Beendigungszeitpunkt selbst zu gestalten. Dies kann besonders in Fällen nützlich sein, in denen eine Kündigungsschutzklage droht oder ein schneller Übergang zu einem neuen Job gewünscht wird. Bekommst du von deinen Vorgesetzten aber einen Aufhebungsvertrag vorgelegt, solltest du diesen unter keinen Umständen sofort unterschreiben, sondern dich zunächst rechtlich beraten lassen, denn wenn du noch keinen neuen Job in der Hinterhand hast, könntest du wichtige Ansprüche auf z. B. Arbeitslosengeld verlieren.

Fazit

Das Arbeitsrecht kann für Berufseinsteiger:innen voller verwirrender Herausforderungen stecken. Gerade am Anfang der beruflichen Laufbahn ist es oft schwierig, alle Regelungen und Bestimmungen richtig zu verstehen. Häufig sorgen Halbwissen und unbelegte Annahmen für unnötige Missverständnisse und Konflikte mit Arbeitgeber:innen, da viele Informationen ungeprüft weitergegeben werden und Verwirrung stiften. Unser Artikel hat sich die Aufgabe gestellt, die neun größten Missverständnisse im Arbeitsrecht aufzudecken und dir die tatsächlichen rechtlichen Grundlagen verständlich zu machen. Von Gehaltsgesprächen über Abmahnungen bis hin zu Urlaubsrechten – wir beleuchten die wesentlichen Punkte, die für deinen Arbeitsalltag wichtig sind.

Mit diesem Wissen kannst du selbstbewusster und besser informiert in deine berufliche Zukunft starten. Du wirst besser gerüstet sein, um mögliche Stolperfallen zu umgehen und effektiv auf Herausforderungen zu reagieren. Dein fundiertes Verständnis der rechtlichen Grundlagen wird dir helfen, Missverständnisse zu vermeiden und in Konfliktsituationen souverän zu handeln. Dadurch sorgst du dafür, dass deine berufliche Reise möglichst reibungslos und erfolgreich verläuft. So kannst du sicherstellen, dass du gut vorbereitet bist und deine Rechte kennst, was dir nicht nur Sicherheit, sondern auch mehr Selbstvertrauen im Umgang mit Arbeitgeber:innen gibt.