Nach Kündigung krankschreiben lassen?
Erfahre, was du bei Krankschreibung nach Kündigung beachten musst, was die Arbeitsgerichte sagen und wie du deine Rechte als Arbeitnehmer:in schützt.
Erfahre, was du bei Krankschreibung nach Kündigung beachten musst, was die Arbeitsgerichte sagen und wie du deine Rechte als Arbeitnehmer:in schützt.
Eine Kündigung ist oft ein Schock – ob erwartet oder überraschend. Viele Arbeitnehmer:innen fühlen sich in dieser Situation unter Druck, besonders wenn gesundheitliche Probleme hinzukommen. Eine Krankschreibung nach der Kündigung? Das klingt vielleicht verlockend, um sich etwas Luft zu verschaffen, aber ist das überhaupt rechtlich in Ordnung? Und was sagen die Arbeitsgerichte dazu? Fakt ist: Eine Kündigung ändert nichts an deinem Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, doch es gibt einiges zu beachten. Falsches Verhalten kann schnell zu Ärger führen. In diesem Artikel zeigen wir dir, was erlaubt ist, wo die Grenzen liegen und wie du deine Rechte als Arbeitnehmer:in schützt. Informiere dich jetzt, um auf der sicheren Seite zu sein!
Eine Kündigung ist eine emotionale und stressige Angelegenheit. Da liegt der Gedanke nahe, sich direkt nach der Kündigung krankschreiben zu lassen, um erst einmal durchzuatmen. Doch was sagen die Arbeitsgerichte zu diesem Thema? Tatsächlich sind Krankschreibungen nach einer Kündigung kein neues Phänomen, und es gibt bereits zahlreiche Urteile, die sich damit beschäftigen. Wichtig zu wissen: Grundsätzlich steht dir auch nach einer Kündigung das Recht auf eine Krankschreibung zu – auch, wenn du eine längere Krankschreibung einreichst. Dein Arbeitgeber darf dich also nicht automatisch verdächtigen, dass du „blau machst“, nur weil die Kündigung vorher ausgesprochen wurde.
Aber: Unternehmen prüfen im Zweifelsfall genau, ob eine Krankschreibung gerechtfertigt ist. Sie können anzweifeln, ob eine tatsächliche Erkrankung vorliegt, selbst wenn die Krankmeldung korrekt eingereicht wurde. Besonders kritisch wird es, wenn der Verdacht aufkommt, dass die Krankschreibung nur als Reaktion auf die Kündigung erfolgt ist. Das Risiko liegt hier bei dir: Kannst du deine Arbeitsunfähigkeit nicht glaubhaft nachweisen, könnte es zu einer Kündigung aus wichtigem Grund kommen, also einer fristlosen Kündigung, oder die Entgeltfortzahlung eingestellt werden.
In einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts von 2023 wurde zugunsten der klagenden Partei (Arbeitgeberin) entschieden, da hier eine zeitgleich mit der Kündigung eingereichte Krankschreibung zweifach verlängert wurde, der Arbeitnehmer aber am Tag nach Ablauf des Arbeitsverhältnisses gesund eine Stelle in einem neuen Unternehmen antrat. Für die Dauer der Verlängerungen der Krankschreibung musste die Arbeitgeberin keine Entgeltzahlung leisten. Interessant: In den vorherigen Instanzen wurde dem Arbeitnehmer rechtgegeben, das Bundesarbeitsgericht stärkte dagegen in diesem Fall die Rechte der Arbeitgeberin.
Eine Kündigung kann nicht nur emotional belastend sein, sondern auch körperliche Folgen haben. Stress, Schlafstörungen oder sogar Depressionen sind keine Seltenheit in solchen Situationen. Doch wann ist es sinnvoll, sich nach einer Kündigung krankschreiben zu lassen?
Wichtig ist, dass die Krankschreibung medizinisch gerechtfertigt ist. Ein Gespräch mit deinem Arzt oder deiner Ärztin kann dir dabei helfen, die richtige Entscheidung zu treffen. Dein Wohlbefinden sollte immer an erster Stelle stehen – und eine Krankschreibung kann dir dabei den nötigen Schutz bieten.
Wenn du dich nach einer Kündigung krankschreiben lässt, gibt es klare Pflichten, die du einhalten musst, um keine Probleme zu bekommen. Wichtig ist, dass du die Krankmeldung unverzüglich und korrekt bei deinem Arbeitgeber einreichst. Das bedeutet: Du musst deinem Arbeitgeber sofort mitteilen, dass du krank bist, und pünktlich die ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegen. Manche Unternehmen verlangen diese Bescheinigung sogar schon ab dem ersten Tag – prüfe also deinen Arbeitsvertrag oder die Betriebsvereinbarung.
Hältst du diese Fristen und Pflichten nicht ein, drohen Konsequenzen. Dein Arbeitgeber kann im schlimmsten Fall die Lohnfortzahlung verweigern, wenn du die Krankmeldung zu spät einreichst oder gar nicht vorlegst. Zudem könnte dein Arbeitgeber Zweifel an deiner Arbeitsunfähigkeit äußern und eventuell eine ärztliche Zweitmeinung einfordern. Dies passiert oft, wenn der Verdacht besteht, dass die Krankschreibung lediglich eine Reaktion auf die Kündigung ist.
Es ist daher wichtig, dass du deine Krankmeldung korrekt und pünktlich einreichst, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden. Nur so bleibt dein Anspruch auf Lohnfortzahlung bestehen, und du schützt dich vor möglichen Auseinandersetzungen mit deinem Arbeitgeber. Die Einhaltung der Formalitäten ist dein bester Schutz, um deine Rechte zu wahren und unnötige Konflikte zu vermeiden.
Eine Krankschreibung nach der Kündigung kann heikel sein. Um rechtlich auf der sicheren Seite zu bleiben und unnötigen Ärger zu vermeiden, gibt es einige Maßnahmen, die du ergreifen solltest. Hier sind drei wichtige Tipps, wie du dich optimal absicherst.
Informiere deinen Arbeitgeber sofort, wenn du krank bist. Am besten meldest du dich telefonisch oder per E-Mail, um keine Zeitverzögerung aufkommen zu lassen. Zudem solltest du sicherstellen, dass die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung rechtzeitig bei deinem Arbeitgeber eintrifft.
Sorge dafür, dass deine Krankschreibung auf einer klaren ärztlichen Diagnose basiert. Bewahre außerdem Kopien deiner Krankmeldung und Arztberichte auf, um im Zweifelsfall belegen zu können, dass alles ordnungsgemäß war.
Während der Krankschreibung darfst du keine beruflichen Aktivitäten aufnehmen, die deinen Gesundheitszustand gefährden könnten. Auch wenn du schon mit der Jobsuche beginnen willst, solltest du keine Tätigkeiten aufnehmen, die deiner Genesung im Weg stehen. Andernfalls könnte dein Arbeitgeber dies als Missbrauch der Krankschreibung werten und Konsequenzen einleiten.
Eine Krankschreibung nach einer Kündigung ist grundsätzlich dein gutes Recht, aber du musst dabei auf einige wichtige Punkte achten. Arbeitgeber:innen können Zweifel äußern, ob die Krankschreibung gerechtfertigt ist. Planst du also, blau zu machen, solltest du dir das sehr gut überlegen – sonst kann es möglich sein, dass dir dein:e bisherige:r Arbeitgeber:in die Lohnfortzahlung verweigert.
Ein letzter Tipp: Natürlich kannst du auch deinen Resturlaub nach der Kündigung nutzen. Hast du noch Tage zur Verfügung, muss dein bisheriges Unternehmen dir diesen in aller Regel gewähren oder dich ausbezahlen.