Frau mit Maske
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Frau mit Maske
So behältst du deinen Urlaubsanspruch

Plötzlich krank im Urlaub

Du hast dich schon so auf deinen Urlaub gefreut, liegst aber plötzlich krank im Bett oder hast dich verletzt? So kannst du deinen Urlaubsanspruch behalten!

Du hast dich schon so auf deinen Urlaub gefreut, liegst aber plötzlich krank im Bett oder hast dich verletzt? So kannst du deinen Urlaubsanspruch behalten!

Knie mit Pflaster
diana polekhina / unsplash
Knie mit Pflaster

Im Urlaub erkrankt – was kannst du tun, um deinen Urlaubsanspruch zu behalten?

Wenn du während deines Urlaubs arbeitsunfähig erkrankst, hast du in vielen Ländern, darunter auch in Deutschland, unter bestimmten Voraussetzungen das Recht, die durch Krankheit ausgefallenen Urlaubstage zu einem späteren Zeitpunkt nachzuholen. Hier sind die Schritte, die du in der Regel befolgen solltest, um deinen Urlaubsanspruch zu behalten:

  • Arzt aufsuchen: Gehe so schnell wie möglich zu einem Arzt und lass dich untersuchen. Sorge dafür, dass du eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (auch Krankschreibung genannt) erhältst, die den Zeitraum deiner Krankheit abdeckt.
  • Arbeitgeber informieren: Informiere deinen Arbeitgeber unverzüglich über deine Erkrankung und die voraussichtliche Dauer der Arbeitsunfähigkeit. Dies kann telefonisch, per E-Mail oder auf andere geeignete Weise geschehen. Wichtig: In den meisten Fällen reicht es aus, einfach die Arbeitsunfähigkeit nachzuweisen, und du bist nicht verpflichtet, deine genaue Diagnose anzugeben. Lediglich in Fällen, in denen diese eine Bedeutung für die ganze Firma hat (z. B. ansteckende Viruserkrankung), kann der Arbeitgeber verlangen, dass du deine Krankheit genauer angibst.
  • Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung einreichen: Je nach Vorschriften und/oder betrieblichen Vereinbarungen musst du deinem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung innerhalb eines bestimmten Zeitraums vorlegen. Manchmal ist dies laut Vertrag bereits ab dem ersten Krankheitstag erforderlich, manchmal erst nach einigen Tagen. Wir empfehlen aber, dies immer so schnell wie möglich zu tun, besonders wenn du gerade im Urlaub bist und deinen Anspruch behalten möchtest. So ist es später am einfachsten, diesen nachzuweisen. Gib am besten auch die Adresse am Urlaubsort an, wenn du verreist bzw. im Ausland bist, und ob/wann du vorzeitig zurückkehrst.
  • Urlaubsplanung aktualisieren: Besprich nach deiner Genesung mit deinem Arbeitgeber oder der Personalabteilung, wann und wie du die durch Krankheit "verlorenen" Urlaubstage nachholen kannst. Der Urlaub verlängert sich durch deine Krankheit nicht automatisch! Du kannst die durch die Arbeitsunfähigkeit entgangenen Tage also nicht einfach direkt danach abfeiern – oder zumindest nicht, ohne das vorher mit deinem Arbeitgeber abgeklärt zu haben. Bleibst du dem Arbeitsplatz länger als erwartet unentschuldigt fern, können arbeitsrechtliche Konsequenzen drohen. Im besten Fall giltst du fortan “nur” als unzuverlässig, allerdings hat der Arbeitgeber – je nach Schwere des Vergehens – Möglichkeiten bis zur Kündigung.
Kranker Mann mit Handtuch und Tee
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Kranker Mann mit Handtuch und Tee

Wann wird aus Krankheit auch Arbeitsunfähigkeit?

"Arbeitsunfähig erkrankt" bedeutet, dass du aufgrund einer Krankheit oder eines gesundheitlichen Zustands vorübergehend oder dauerhaft nicht in der Lage bist, deinen beruflichen Pflichten nachzukommen. Die genaue Definition und die Kriterien können je nach Beruf variieren. Ein paar Grundsätze gibt es jedoch, nach denen du dich richten kannst:

  • Unfähigkeit zur Arbeit: Du bist physisch oder psychisch nicht in der Lage, die dir zugewiesenen Aufgaben auszuführen. Das kann beispielsweise bedeuten, dass du aufgrund von Fieber nicht arbeiten kannst oder aufgrund einer Verletzung nicht in der Lage bist, deinen beruflichen Pflichten nachzukommen. Die Beurteilung kann abhängig vom Berufsbild unterschiedlich ausfallen. So kann ein gebrochener Fuß in einem Handwerksberuf wahrscheinlicher zur Erklärung der Arbeitsunfähigkeit führen als bei einem strikten Bürojob. Auch ein Burnout durch zu viel Druck im Job kann sich plötzlich im Urlaub manifestieren, wenn erst der Druck des Hamsterrads von dir abfällt.
  • Ärztliche Bescheinigung: Wie bereits oben erklärt, musst du eine ärztliche Bescheinigung vorlegen, um zu bestätigen, dass du arbeitsunfähig bist. Der Arzt stellt fest, ob du arbeitsunfähig bist und wie lange diese Arbeitsunfähigkeit voraussichtlich andauern wird. Stelle vor allem bei Ärzten aus dem Nicht-EU-Ausland immer sicher, dass es sich tatsächlich um eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung handelt und nicht nur um ein formloses Schreiben, dass du erkrankt bist.
  • Nicht selbstverschuldet: Die Arbeitsunfähigkeit sollte nicht durch eigenes Fehlverhalten verursacht worden sein, wenn du eine Lohnfortzahlung erhalten möchtest. Hast du deinen Zustand selbst verschuldet – etwa, weil du einen Kampfsport mit erhöhtem Verletzungsrisiko ausgeübt oder nachweislich angetrunken mit dem Fahrrad gestürzt bist und dir dabei den Arm gebrochen hast –, darf dein Arbeitgeber dir die Lohnfortzahlung verweigern.
  • Dauer: Die Arbeitsunfähigkeit kann kurzfristig (z. B. bei einer Erkältung oder Grippe), mittelfristig (z. B. nach einer Operation) oder langfristig (z. B. bei schweren Krankheiten oder Zuständen) sein. Die Lohnfortzahlung erfolgt für die ersten sechs Wochen durch den Arbeitgeber, danach springt die Krankenkasse ein.

Fazit

Erkrankst du im Urlaub so schwer, dass du unter normalen Umständen nicht zur Arbeit erscheinen könntest, hast du die Möglichkeit, dir eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausstellen zu lassen. Diese kannst du bei deinem Arbeitgeber einreichen und behältst damit deinen Urlaubsanspruch für die Tage Erholung, die du durch Krankheit oder Verletzung verpasst. Erledige diese Formalitäten am besten so schnell wie möglich, damit du deine Ansprüche bestmöglich nachweisen kannst.