Verhaltensbedingte Kündigung erhalten?
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Verhaltensbedingte Kündigung erhalten?
So kannst du dich wehren

Verhaltensbedingte Kündigung erhalten?

Verhaltensbedingte Kündigung erhalten? Erfahre, woran es gelegen haben könnte, welche Rechte und Pflichten es gibt und wie du um deinen Job kämpfst!

Eine verhaltensbedingte Kündigung kommt eher selten vor – besonders wenn du gerade erst ins Berufsleben gestartet bist, solltest du aber genau wissen, was sie auslösen kann. Klassische Gründe für eine verhaltensbedingte Kündigung sind etwa ständig Zuspätkommen oder das Missachten wichtiger Sicherheitsvorschriften. Bevor du jetzt aber Panik bekommst, lass uns das gemeinsam genauer anschauen. Welche Verhaltensweisen sind so gravierend, dass sie eine Kündigung rechtfertigen? Und wie sieht der rechtliche Ablauf aus? Wir wollen dir nicht nur die graue Theorie präsentieren, sondern auch konkrete Beispiele und Tipps geben, damit du weißt, worauf es ankommt. Der Arbeitgeber hat nämlich nicht die Freiheit, jederzeit und ohne triftigen Grund jemanden zu kündigen. Es gibt strenge rechtliche Rahmenbedingungen, die dazu da sind, dich zu schützen.

Wichtige Aspekte bei verhaltensbedingter Kündigung
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Wichtige Aspekte bei verhaltensbedingter Kündigung

Hauptpunkte für eine verhaltensbedingte Kündigung

Neugierig, welche Verhaltensweisen tatsächlich zu einer Kündigung führen können? Hier sind die 10 Hauptpunkte für eine verhaltensbedingte Kündigung – von regelmäßigen Verspätungen bis hin zu groben Verstößen gegen Sicherheitsvorschriften.

  1. Täuschung bei Arbeitszeit und Spesen: Falschangaben zur Arbeitszeit oder Spesenabrechnungen sind schwerwiegende Vertragsverstöße. Das kann etwa vorkommen, wenn du nicht geleistete Stunden aufschreibst oder während der Arbeitszeit erwischt wirst, wie du Freizeitvergnügungen nachgehst. Arbeitgeber müssen solche Fälle gründlich prüfen und können bei nachgewiesenem Betrug kündigen.
  2. Dienstverweigerung: Die absichtliche und ohne guten Grund (z. B. religiöse Gründe, Unzumutbarkeit) erfolgte Verweigerung der vertraglich vereinbarten Arbeit verletzt grundlegende arbeitsrechtliche Pflichten. Diese Form der Pflichtverletzung erfordert ebenfalls eindeutige Nachweise vom Arbeitgeber und kann nach einer Abmahnung zur Kündigung führen.
  3. Zeitdiebstahl im Beruf: Wiederholtes Zuspätkommen oder vorzeitiges Verlassen der Arbeitsstelle kann den Betriebsablauf erheblich stören. Besonders in Betrieben mit festen Arbeitszeiten ist Pünktlichkeit sehr wichtig. Regelmäßige Verstöße können nach wiederholter Abmahnung zur Kündigung führen.
  4. Unentschuldigtes Fehlen: Unentschuldigtes Fehlen oder Krankmeldungen ohne tatsächliche Krankheit stellen eine Verletzung der Arbeitspflicht dar. Meldest du dich krank, obwohl keine tatsächliche Krankheit vorliegt, kann das bei eindeutigen Beweisen eine fristlose Kündigung rechtfertigen. Krankfeiern ist allerdings eher schwer nachzuweisen, wenn du nicht gerade Vorgesetzten oder Kolleg:innen in der Mittagspause über den Weg läufst oder Urlaubsfotos auf Social Media postest, wenn du eigentlich mit Grippe im Bett liegen solltest.
  5. Digitale Ablenkung: Übermäßige private Nutzung von Internet und Handy am Arbeitsplatz kann die Arbeitsleistung erheblich beeinträchtigen. Verbringst du wiederholt mehr Zeit mit privaten Nachrichten als mit der Arbeit und wird das Verhalten trotz Abmahnungen nicht abgestellt, kann eine verhaltensbedingte Kündigung gerechtfertigt sein.
  6. Regelverstöße im Betrieb: Die Missachtung betrieblicher Regeln, wie Rauchen am Arbeitsplatz oder das Nichttragen von vorgeschriebener Schutzkleidung, kann schwerwiegende Konsequenzen haben, gerade in Betrieben, in denen es z. B. auf Reinheit ankommt oder mit Chemikalien gearbeitet wird. Wiederholte Verstöße gegen die Betriebsordnung können nach Abmahnung zur Kündigung führen.
  7. Schädliches Verhalten am Arbeitsplatz: Wiederholte Beleidigungen, Mobbing oder körperliche Auseinandersetzungen gefährden das Betriebsklima und die Sicherheit am Arbeitsplatz. Die Beteiligung an solchen Vergehen kann je nach Ausmaß sogar eine sofortige Kündigung nach sich ziehen, etwa bei rassistischen oder anderweitig schwer diskriminierenden Ausfällen.
  8. Unakzeptable Handlungen am Arbeitsplatz: Jegliche Form sexueller Übergriffe gegenüber Kolleg:innen ist inakzeptabel und kann zur sofortigen fristlosen Kündigung führen. Verhält sich jemand in deinem Umfeld respektlos oder übergriffig gefährden solche Handlungen das sichere Arbeitsumfeld und sollten nicht toleriert werden. Wichtig: Nachweise sammeln, denn sonst steht oft nur Aussage gegen Aussage.
  9. Verrat am Unternehmen: Geheime Arbeit für die Konkurrenz oder die Weitergabe von Geschäftsgeheimnissen an Dritte stellen schwere Pflichtverletzungen dar. Dadurch brichst du nicht nur das Vertrauen des Unternehmens, sondern wahrscheinlich auch Klauseln in deinem Arbeitsvertrag – das kann sowohl eine ordentliche als auch eine fristlose Kündigung rechtfertigen.
  10. Diebstahl: Die Entwendung von Firmeneigentum, auch bei Verdacht, kann eine verhaltensbedingte Kündigung rechtfertigen. Allerdings muss der Arbeitgeber klare Beweise vorlegen können, um eine rechtssichere Kündigung auszusprechen.
Verhaltensbedingte Kündigung in großen Unternehmen
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Verhaltensbedingte Kündigung in großen Unternehmen

Wichtige Aspekte bei verhaltensbedingter Kündigung

Eine verhaltensbedingte Kündigung kann bei besonders schweren und nachweisbaren Vergehen sofort, also fristlos ausgesprochen werden. In minder schweren Fällen sollte der Arbeitgeber jedoch ein paar Voraussetzungen erfüllen:

  • Abmahnung: In der Regel muss vor der verhaltensbedingten Kündigung eine oder mehrere Abmahnungen ausgesprochen worden sein. Durch die Abmahnung soll klargemacht werden, dass das gezeigte Verhalten nicht akzeptabel ist und eine Wiederholung zur Kündigung führen kann. Lediglich in besonders schweren Fällen kann eine Kündigung auch ohne vorherige Abmahnung ausgesprochen werden.
  • Interessenabwägung: Die Kündigung muss verhältnismäßig sein. Das bedeutet, dass die Interessen des Arbeitgebers an der Beendigung des Arbeitsverhältnisses gegenüber den Interessen des oder der betroffenen Arbeitnehmer:in an der Fortführung des Arbeitsverhältnisses abgewogen werden müssen. Eine verhaltensbedingte Kündigung ist nur dann gerechtfertigt, wenn keine milderen Mittel (wie beispielsweise eine Versetzung) in Betracht kommen.
  • Kündigungsgrund angeben: Es muss ein konkreter und nachweisbarer Grund vorliegen, der die Kündigung rechtfertigt. Dies kann beispielsweise wiederholtes unentschuldigtes Fehlen, Arbeitsverweigerung, Diebstahl am Arbeitsplatz oder grobe Beleidigung des Arbeitgebers oder der Kolleg:innen sein.

Verhaltensbedingte Kündigung in Kleinbetrieben

In Kleinbetrieben mit weniger als zehn Mitarbeiter:innen ist der Kündigungsschutz geringer. Die Hürden für eine Kündigung sind niedriger, sodass auch sogenannte Low-Performer oder unliebsame Mitarbeiter:innen einfacher (fristgerecht) entlassen werden können. Hier greift auch der Kündigungsschutz, der normalerweise nach sechs Monaten ununterbrochener Arbeit in einem Unternehmen in Kraft tritt, nicht mehr.

Verhaltensbedingte Kündigung in großen Unternehmen

In größeren Unternehmen gelten zusätzliche rechtliche Grundlagen für verhaltensbedingte Kündigungen verglichen mit Kleinbetrieben, hier muss z. B. ein konkreter Grund für die Kündigung genannt werden und du genießt den oben erwähnten Kündigungsschutz. In sehr großen Unternehmen gibt es oft zusätzliche interne Richtlinien und Verfahren, die beachtet werden müssen. Gleichzeitig können durch strengere Compliance-Richtlinien oder ausführlichere Dokumentationspflichten die Voraussetzungen für eine verhaltensbedingte Kündigung schneller erfüllt und leichter nachzuweisen sein. Achte also besonders in größeren Betrieben darauf, dich korrekt zu verhalten und vor allem nicht angreifbar zu machen.

Fazit

Eine verhaltensbedingte Kündigung kann ein ernstes Thema sein, besonders für Berufseinsteiger:innen. Verschiedene Verhaltensweisen wie ständiges Zuspätkommen, Arbeits- und Spesenbetrug, Arbeitsverweigerung oder natürlich Diebstahl können zu einer verhaltensbedingten Kündigung führen. Welche Handlungen gravierend genug sind, um eine Kündigung zu rechtfertigen, liegt oft zunächst im Ermessen des Arbeitgebers.

Bist du allerdings der Meinung, zu Unrecht eine Kündigung erhalten zu haben – besonders wenn es etwa vorher keine Abmahnung gab oder du Kündigungsschutz genießt – solltest du dich an eine Rechtsberatung wenden. Arbeitgeber müssen strenge rechtliche Rahmenbedingungen einhalten, um eine Kündigung rechtswirksam auszusprechen. Dabei spielen klare Abmahnungen, sorgfältige Interessenabwägungen und die Einhaltung von Kündigungsschutzgesetzen eine wichtige Rolle. In Kleinbetrieben mag der Arbeitgeber noch gewisse Vorteile genießen, vor allem in größeren Unternehmen sind Transparenz und rechtliche Sicherheiten dagegen umso wichtiger. Mit diesem Wissen bist du gut vorbereitet und kannst sicher in deine berufliche Zukunft starten. Bleib informiert und schütze deine Rechte als Arbeitnehmer:in.