Was tun, wenn das Unternehmen verkauft wird?
Wird dein Unternehmen verkauft, stellen sich dir plötzlich viele Zukunftsfragen. Wie du richtig reagierst und was du beachten musst, zeigen wir dir hier
Wird dein Unternehmen verkauft, stellen sich dir plötzlich viele Zukunftsfragen. Wie du richtig reagierst und was du beachten musst, zeigen wir dir hier
Macht im Flurfunk eines Unternehmens das V-Wort die Runde, schrillen bei vielen Mitarbeiter:innen schnell die Alarmglocken. Und das nicht gänzlich ohne Grund: Ein Unternehmensverkauf erfolgt immer aus guten Gründen – zumindest für die verkaufenden Arbeitgeber:innen. Ist das Unternehmen nicht profitabel genug? Gibt es eine Schieflage, von der wir noch nichts wissen? Werden Mitarbeiter:innen entlassen oder die Arbeitsverträge geändert? Solche Fragen stellen sich in so einer Situation schnell. Wir zeigen dir die Antworten auf die drängendsten Fragen, die bei einem Unternehmensverkauf anfallen können.
Ein Unternehmensverkauf bringt oft viele Unsicherheiten mit sich, besonders für die Beschäftigten. In Deutschland gibt es jedoch spezifische Regelungen, die die Rechte und Pflichten sowohl der Arbeitnehmer:innen als auch der Arbeitgeber:innen schützen sollen. Hier sind die wichtigsten Aspekte, die du kennen solltest:
Der wichtigste rechtliche Rahmen bei einem Unternehmensverkauf in Deutschland ist der § 613a des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Dieser Paragraph regelt den sogenannten Betriebsübergang, der folgende Kernpunkte umfasst:
Der alte Arbeitgeber ist verpflichtet, die betroffenen Arbeitnehmer:innen rechtzeitig und umfassend über den bevorstehenden Betriebsübergang zu informieren. Diese Information muss schriftlich erfolgen und folgende Punkte umfassen:
Arbeitnehmer:innen haben das Recht, dem Übergang ihres Arbeitsverhältnisses zu widersprechen. Dieser Widerspruch muss schriftlich innerhalb eines Monats nach Erhalt der Information über den Betriebsübergang erfolgen. (Werden die Mitarbeiter:innen nicht ausreichend informiert, läuft die Frist nicht an.) Wenn jemand widerspricht, bleibt das Arbeitsverhältnis beim bisherigen Arbeitgeber bestehen. Dies kann jedoch bedeuten, dass der alte Arbeitgeber den Vertrag aus betrieblichen Gründen kündigen könnte, wenn keine Beschäftigungsmöglichkeit mehr gegeben ist – etwa, wenn der Betrieb vollständig verkauft wird.
Wichtig: Ein Sonderkündigungsrecht gibt es durch den Unternehmensverkauf für keine der beiden Seiten!
Bei einem Betriebsübergang hat der Betriebsrat umfangreiche Mitbestimmungsrechte. Er muss über den geplanten Verkauf informiert und angehört werden. Der Betriebsrat kann Stellungnahmen abgeben und Maßnahmen vorschlagen, um die Interessen der Arbeitnehmer:innen zu wahren.
Ein Unternehmensverkauf ist für die Beschäftigten in vielerlei Hinsicht geregelt, um ihre Rechte zu schützen und Kontinuität in ihren Arbeitsverhältnissen zu gewährleisten. Dank § 613a BGB bleiben die Arbeitsverhältnisse und -bedingungen für dich als Angestellte:r bestehen, Kündigungen rein aufgrund des Verkaufs sind nicht zulässig. Trotzdem sollten Arbeitnehmer:innen die Informationspflichten und ihre Widerspruchsrechte genau kennen, denn nur so kannst du deine Position im Falle eines Betriebsübergangs bestmöglich verstehen und nutzen.