Bewerbungsgespräch
walls io / unsplash
Bewerbungsgespräch
Immer bei der Wahrheit bleiben

Diese Lügen erkennt jeder Personaler

Ihr habt Schwachstellen in eurem Lebenslauf und wollt diese beseitigen? bigKARRIERE sagt euch, worauf ihr bei Lügen in der Bewerbung achten müsst!

Jeder Bewerber möchte sich sowohl in seinen Bewerbungsunterlagen als auch im Bewerbungsgespräch von seiner besten Seite zeigen. Oft werden vermeintliche Schwachstellen kaschiert oder Leistungen beschönigt. Doch ihr solltet aufpassen! Personaler haben oft jahrelange Erfahrung und erkennen selbst kleine Lügen sofort. Außerdem können Lügen in der Bewerbung weitreichende Folgen haben. Wir klären euch darüber auf, welche Lügen in der Bewerbung tabu sind und an welchen Stellen etwas geflunkert werden darf.

Diese Folgen können Lügen in der Bewerbung haben

Mathe war euer Hassfach und dementsprechend schlecht ist die Note auf dem Abschlusszeugnis? So geht es vielen Bewerbern und am liebsten würden sie eine kleine Änderung am Zeugnis vornehmen, um ihren Traumjob zu bekommen. Mit moderner Computertechnik ist das sicher möglich. Aber Vorsicht! Das Fälschen eines Zeugnisses ist Urkundenfälschung und somit strafbar.

Beim Auffliegen der Fälschung droht euch nicht nur die fristlose Kündigung, selbst nach mehreren Jahren, sondern auch eine Anzeige wegen Urkundenfälschung, die mit einer Haftstrafe von bis zu fünf Jahren oder einer hohen Geldstrafe geahndet werden kann. Juristische Strafen drohen außerdem bei der falschen Angabe von Qualifikationen und Abschlüssen. Hier kann der Arbeitgeber zum Teil Schadenersatz verlangen – eine fristlose Kündigung lässt sich dann ebenfalls kaum vermeiden.

Auch vermeintlich kleinere Schummeleien wie das Angeben von falschen Hobbys, die eine bessere Eignung für den Job vortäuschen, können euch nachträglich den Job kosten. Zumindest aber sorgen sie für einen Vertrauensbruch zwischen euch und eurem Vorgesetzten, falls eure Lüge aufgedeckt wird. Zu diesen Schummeleien zählen unter anderem auch das Angeben nicht vorhandener Fremdsprachen- oder IT-Kenntnisse.

Bewerbungsgespräch
Mikhail Nilov / pexels 
 
Bewerbungsgespräch

Diese Lügen erkennt jeder Personaler sofort

Personaler sollten keinesfalls unterschätzt werden. Sie haben oft langjährige Erfahrung und mit der Zeit eine gute Menschenkenntnis entwickelt. Außerdem wurden sie dahingehend ausgebildet, Bewerber genau einschätzen zu können und sie in schwierige Situationen zu bringen, in denen eine Lüge direkt auffallen würde. Wir zeigen euch, wie und welche Lügen in der Bewerbung Personaler sofort aufdecken.

Die Art der Kommunikation

Wenn Bewerber lügen, erzählen sie oft sehr allgemein und selten detailliert. Wenn ihr also eine bestimmte berufliche Leistung oder Verantwortung in eurem vorherigen Job in der Bewerbung hervorhebt, wird der Personaler im Vorstellungsgespräch mit hoher Wahrscheinlichkeit genauer darauf eingehen wollen. Wenn ihr nun lange um den heißen Brei herumredet, anstatt detailliert auf die Fragen einzugehen, merkt der Personaler, dass bei den Angaben geflunkert wurde.

Wer in seinen Bewerbungsunterlagen angibt, seinem ehemaligen Arbeitgeber zu besonderen Erfolgen verholfen zu haben und im Bewerbungsgespräch in der zweiten oder dritten Person spricht, scheint sich nicht mit seinen Aussagen identifizieren zu können. Beispielhaft dafür wäre der Satz „Man erreicht das Unternehmensziel X, indem man die Maßnahme Y ergreift.“ anstatt „Mit der Durchführung der Maßnahme Y, konnte ich dazu beitragen, das Unternehmensziel X zu erreichen“.

Außerdem deutet eine plötzliche Nervosität des Bewerbers auf eine Lüge hin. Anzeichen dafür sind auch das Vermeiden von Blickkontakt. Wer mit seinen Händen am Kugelschreiber oder seinen Unterlagen herumspielt, versucht womöglich von seinen Antworten abzulenken. Außerdem lassen Lügner oft Fragen wiederholen, um Zeit zu schinden und mehr Bedenkzeit zu haben.

Bewerbung Bewerbungsgespräch Job Interview Vorstellungsgespräch
Edmond Dantès / pexels 
 
Bewerbung Bewerbungsgespräch Job Interview Vorstellungsgespräch

Lücken im Lebenslauf kaschieren

Solltet ihr mal eine Zeit lang arbeitslos gewesen sein, oder nach eurem Schul- bzw. Studienabschluss eine Auszeit eingelegt haben, habt ihr euch bestimmt schon Gedanken darüber gemacht, wie ihr diesen Zeitraum im Lebenslauf darstellen könnt. Einige Bewerber versuchen das Problem zu lösen, indem sie nur Jahreszahlen angeben. Dadurch lassen sich Lücken über einige Monate verheimlichen. Doch Personaler fallen darauf natürlich nicht rein. Selbst wenn ihr zum Bewerbungsgespräch eingeladen werdet, werden die Personalverantwortlichen spätestens dann genauer nachfragen. Von daher solltet ihr diesen Trick gar nicht erst anwenden, da er euren Lebenslauf direkt in ein schlechtes Licht rückt.

Eine Phase der Arbeitslosigkeit könnt ihr am besten mit der Angabe „Berufliche Neuorientierung“ beschreiben. Jedoch solltet ihr auch hier auf genaueres Nachfragen vorbereitet sein. Wer in dieser Zeit nur gefaulenzt hat, wird in Schwierigkeiten geraten. Verzichten solltet ihr auf Angaben wie „Arbeit als Freelancer“, da auch diese Lüge in der Bewerbung in Nullkommanichts aufgedeckt ist. Immer wieder geben Bewerber auch an, aktuell noch bei ihrem Ex-Arbeitgeber beschäftigt zu sein. Doch Personaler holen sich gerne Referenzen ein und kontaktieren ehemalige Arbeitgeber. Somit fliegt auch diese Lüge ganz schnell auf.

Eine Auszeit – zum Beispiel nach einem langen, stressigen Studium – nehmen sich immer mehr Absolventen, schließlich ist das wahrscheinlich die einzige Möglichkeit eine längere Reise zu unternehmen oder einfach mal einen Sommer lang zu entspannen und Kräfte für das Arbeitsleben zu sammeln. Viele Personaler haben Verständnis dafür oder waren sogar in der gleichen Situation wie ihr. Wenn ihr eine mehrmonatige Reise unternehmt, ist es kein Problem dies auch so in euren Lebenslauf aufzunehmen. Schließlich können lange Reisen wertvolle Auslandserfahrungen bringen und auch Fremdsprachenkenntnisse oder die Selbstständigkeit fördern. Was ihr dagegen nicht tun solltet ist, die Auslandsreisen zu beschönigen indem ihr eine Berufserfahrung im Ausland vortäuscht. Ein Kellnerjob in einer Bar in London ist bestimmt eine spannende Erfahrung, dürfte euch jedoch für eure Karriere als Elektroingenieur wenig nützlich sein.

Positionen verbessern

Ein Praktikum, eine Werkstudententätigkeit oder ein Traineeship sind ohne Frage sehr wichtig, um praktische Erfahrungen zu sammeln und den Berufseinstieg zu vereinfachen. Doch nur weil ihr mal neue Mitarbeiter einarbeiten durftet, hattet ihr noch lange keine Führungsposition inne. Und so solltet ihr es auch nicht in eurem Lebenslauf rüberbringen. „Werkstudententätigkeit mit Personalverantwortung“ ist daher eine unpassende Beschreibung für diese Position und wird leicht als Lüge entlarvt.

Positionen, die ihr in der Bewerbung angebt, sollten immer durch Referenzen belegt werden. Das macht einen professionellen Eindruck und wirkt zugleich vertrauenswürdig.

Diese Lügen in der Bewerbung sind erlaubt

Es gibt jedoch auch Fragen, die Personaler nicht stellen dürfen. In diesen Fällen ist eine Notlüge sogar erlaubt, da es sich um intime oder private Angelegenheiten handelt, die in einem Vorstellungsgespräch nichts zu suchen haben. Wahrheitsgemäße Antworten könnten hier möglicherweise zu einer Benachteiligung im Bewerbungsprozess führen.

Hier einige Beispiele unerlaubter Fragen des Personalers:

  • Vermögenssituation: Die Frage nach der Vermögenssituation und damit auch nach Schulden oder Pfändungen ist in einem Bewerbungsgespräch völlig unangebracht. Ob ein Bewerber geeignet für eine Stelle ist, hat mit seinem Vermögen nichts zu tun und darf bei der Auswahl eines geeigneten Kandidaten daher keine Rolle spielen. Ausnahmen stellen allerdings Jobs dar, die den Umgang mit größeren Geldbeträgen beinhalten.
Bewerbungsgespräch
cottonbro studio / pexels 
Bewerbungsgespräch
  • Familienplanung: Plant eine Bewerberin in naher Zukunft eine Familie zu gründen oder ist sie sogar bereits schwanger, dürfte sie eher schlechte Karten haben sich gegen die Mitbewerber durchzusetzen. Und genau deshalb sind diese Fragen verboten. Frauen sollen auf dem Arbeitsmarkt die gleichen Chancen wie Männer haben und dürfen bei der Beantwortung dieser Frage deshalb flunkern.
  • Vorstrafen: Auch ob ein Bewerber vorbestraft ist oder nicht, darf im Bewerbungsprozess keine Rolle spielen. Ausnahmen gibt es hier aber, wenn die Vorstrafe für den Beruf relevant ist.
  • Krankheiten: Menschen mit einer chronischen Krankheit können für einen Beruf trotzdem gut geeignet sein und dürfen bei solchen Fragen durchaus eine Notlüge auspacken. Handelt es sich jedoch um eine ansteckende Krankheit, wie beispielsweise Aids, muss der Bewerber wahrheitsgemäß antworten, um andere Personen nicht zu gefährden.
  • Religion & Politik: In Deutschland herrscht Religions- und Meinungsfreiheit. Ein Kriterium bei der Bewerberauswahl dürfen diese Bereiche also nicht darstellen. Fragen dazu müssen also nicht wahrheitsgemäß beantwortet werden.

Fazit

Auch wenn es unangenehm sein kann, Fragen von Personalern zu Schwachstellen gestellt zu bekommen, solltet ihr immer bei der Wahrheit bleiben. Lügen in der Bewerbung werden früher oder später immer aufgedeckt und können auch noch nach mehreren Jahren zu einer fristlosen Kündigung führen. Personaler sind außerdem dahingehend ausgebildet, Bewerber auf Herz und Nieren zu prüfen und fallen sehr selten auf solche Lügen rein.