Neuer Arbeitsvertrag, neues Glück
Du stehst kurz davor, deinen Arbeitsvertrag zu verhandeln, und bist dir unsicher, was du verhandeln kannst und wie du am besten vorgehst? Wir haben Tipps!
Du stehst kurz davor, deinen Arbeitsvertrag zu verhandeln, und bist dir unsicher, was du verhandeln kannst und wie du am besten vorgehst? Wir haben Tipps!
Die Stellenausschreibung gibt dir erste Hinweise darauf, was der Vertrag enthalten könnte, wie zum Beispiel deinen Aufgabenbereich. Deine Gehaltsvorstellungen, die du möglicherweise schon im Vorstellungsgespräch oder in der Bewerbung geäußert hast, sollten im Vertrag berücksichtigt werden. Sieh den Vertrag als Basis für (Nach-)Verhandlungen, besonders wenn er Punkte enthält, die vorher nicht besprochen wurden. Nimm dir ausreichend Zeit, den Vertrag gründlich zu prüfen, bevor du unterschreibst.
Wenn du deinen Arbeitsvertrag verhandeln möchtest, gibt es verschiedene Punkte, die du ansprechen kannst:
Wenn du deinen Arbeitsvertrag verhandelst, solltest du die Regelungen zu den Urlaubstagen genau prüfen. Wenn die Zahl der Urlaubstage im Vertrag nicht festgelegt ist, gilt die gesetzliche Regelung. Bei einer Fünf-Tage-Woche hast du gesetzlich Anspruch auf mindestens 20 Urlaubstage pro Jahr. Allerdings sind heutzutage 28 bis 30 Urlaubstage üblich. Es kann auch vereinbart werden, dass sich die Zahl deiner Urlaubstage mit zunehmender Betriebszugehörigkeit erhöht. Es lohnt sich also, über zusätzliche Urlaubstage zu verhandeln, besonders wenn im Vertrag nur der gesetzliche Mindestanspruch festgehalten ist. Beachte dabei, dass du während der Probezeit oft noch keinen Anspruch auf den vollen Jahresurlaub hast. Pro Monat im Unternehmen steht dir 1/12 deines Jahresurlaubs zu.
Beim Start in einen neuen Job ist eine sechsmonatige Probezeit üblich, die aber je nach Wunsch von Arbeitnehmer:in oder Arbeitgeber:in verkürzt oder, wenn es gute Gründe gibt, verlängert werden kann. Die Probezeit dient dazu, herauszufinden, ob beide Seiten gut zusammenpassen, und bietet die Möglichkeit, das Arbeitsverhältnis mit einer kürzeren Kündigungsfrist von zwei Wochen und ohne Angabe von Gründen zu beenden. Während der Probezeit greift der gesetzliche Kündigungsschutz nicht. Außerdem solltest du wissen, dass die Probezeit häufig Teil des Arbeitsvertrags ist, aber nicht zwingend vorgeschrieben, außer bei einer Berufsausbildung. Hier beträgt die Probezeit einen bis vier Monate. Arbeitnehmer:innen und Arbeitgeber:innen können auch nachträglich eine kürzere Probezeit vereinbaren, dies erfordert jedoch beidseitiges Einverständnis. Der gesetzliche Kündigungsschutz tritt trotzdem erst nach sechs Monaten ein, unabhängig von der Dauer der vereinbarten Probezeit.
Gehaltsverhandlungen finden in der Regel bereits während des Bewerbungsprozesses statt und sollten spätestens bei den Vertragsverhandlungen angesprochen werden. Es kann jedoch herausfordernd sein, das Gehalt erneut zu verhandeln, wenn du dich im Vorstellungsgespräch bereits auf eine Summe festgelegt hast. Daher ist es wichtig, bei Gehaltsverhandlungen im Rahmen der Vertragsgespräche Feingefühl zu zeigen. Deine Gehaltsvorstellungen sollten realistisch und branchenüblich sein. Informiere dich im Vorfeld über die durchschnittlichen Gehälter in deiner Branche, um fundierte Forderungen zu stellen. Wenn dein Wunschgehalt bereits über dem Durchschnitt liegt, könnte es gerade als Einsteiger:in unangemessen wirken, noch mehr zu verlangen. Solltest du der Meinung sein, dass dir dennoch eine höhere Vergütung zusteht, kannst du mit deinem Arbeitgeber über steuerfreie Zusatzleistungen oder vermögenswirksame Leistungen sprechen. Beispiele hierfür sind Fahrtkostenzuschüsse, Kinderbetreuungszuschüsse oder Gesundheitsförderungsleistungen. Überlege dir im Voraus, welche dieser Alternativen für dich besonders wichtig sind, um ein gutes Gesamtpaket zu schnüren.
Eine gründliche Vorbereitung ist entscheidend für eine erfolgreiche Verhandlung deines Arbeitsvertrags. Sie hilft dir, alle wichtigen Punkte im Blick zu behalten und deine Verhandlungsposition zu stärken. Achte auf die folgenden Schritte:
Für Jobneulinge können Arbeitsverträge oft unübersichtlich wirken, mit vielen Klauseln und Kleingedrucktem. Viele Auszubildende oder Berufsanfänger:innen lesen den Vertrag zwar durch, zögern jedoch, Fragen zu stellen oder über einzelne Punkte zu verhandeln. Dabei ist es eine gängige Praxis, den Arbeitsvertrag zu verhandeln. Je früher du diese Fähigkeit entwickelst, desto vorteilhafter ist es für deinen weiteren Karriereweg. Besonders in fünf Bereichen können sich ungünstige Formulierungen verstecken, die später zu Unzufriedenheit führen. Unsere Checkliste hilft dir, diese Punkte frühzeitig zu erkennen. Realistisch betrachtet, ist dein Verhandlungsspielraum als Berufseinsteiger:in oder Azubi allerdings begrenzt. Setze deine Erwartungen daher nicht zu hoch an. Betrachte es als Übung – denn wer gut verhandelt, kommt im Job weiter. Übung macht den Meister!
1. Gehalt: Als Azubi ist dein Gehalt meist festgelegt, doch in anderen Berufen hast du vor der Vertragsunterzeichnung oder nach der Probezeit die Möglichkeit, zu verhandeln. Sei dabei jedoch realistisch, denn gerade als Berufseinsteiger:in mit wenig Erfahrung ist dein Spielraum oft begrenzt. Mehr Flexibilität hast du nach dem Abschluss deiner Ausbildung oder nach einigen Jahren Berufserfahrung.
2. Arbeitgeberleistungen: Statt eines höheren Gehalts könnten geldwerte Leistungen, wie zum Beispiel Fahrkarten oder Gutscheine, eine gute Alternative sein. Überlege dir im Vorfeld, welche dieser Leistungen für dich besonders nützlich wären.
3. Arbeitszeiten: Achte auf klare Regelungen zu Arbeitszeiten, Überstunden und Urlaub. Beim ersten Job nach der Ausbildung lohnt es sich, diese Punkte zu verhandeln. Themen wie Homeoffice und Remote Work sind ebenfalls relevant, aber bedenke, dass größere Flexibilität bei der Arbeitszeit Einfluss auf deine Karrierechancen haben kann – je nachdem, wie gerne und häufig das Arbeiten außerhalb des Büros gewährt wird, kann es zwar sein, dass du einen oder zwei Extra-Tage pro Woche oder Monat aushandeln kannst, bei Beförderungen aber lieber auf jene Kolleg:innen gesetzt wird, die auch im Büro Präsenz zeigen. Dafür gibt es inzwischen sogar diverse Anzeichen.
4. Erreichbarkeit: Setze direkt klare Grenzen für deine Erreichbarkeit nach Feierabend oder im Urlaub, außer bei festgelegten Bereitschaftszeiten. Deine Vorgesetzten haben kein Recht darauf, auch nach Feierabend noch Zeit bzw. Leistungen von dir einfordern zu können, wenn du das nicht möchtest.
5. Tätigkeitsbereich: Während einer Ausbildung wirst du verschiedene Bereiche kennenlernen und eher einfache Aufgaben übernehmen. In deinem ersten Job nach der Ausbildung solltest du im Vertrag festlegen, welche Tätigkeiten und Verantwortungsbereiche du übernimmst, um zu vermeiden, dass du für einfache Aufgaben überqualifiziert bist. Auch für Jobs, die später auf der Karriereleiter kommen, solltest du jedes Mal genau prüfen, was in deinem Arbeitsvertrag festgelegt ist.
Deinen Arbeitsvertrag zu verhandeln ist besonders für Berufseinsteiger:innen eine wichtige Fähigkeit, die langfristig zu einer besseren Karriereentwicklung beiträgt. Auch wenn der Verhandlungsspielraum zu Beginn der Laufbahn begrenzt sein kann, lohnt es sich, über Gehalt, Arbeitszeiten und Arbeitgeberleistungen zu sprechen. Klare Regelungen zu Erreichbarkeit und Tätigkeitsbereich sind ebenfalls entscheidend, um Missverständnisse und Unzufriedenheit zu vermeiden. Jede Verhandlung ist eine Chance, deine Bedürfnisse und Erwartungen zu klären. Mit realistischen Zielen und gutem Verhandlungsgeschick legst du den Grundstein für eine erfolgreiche berufliche Zukunft.