Ungutes Gefühl in der Bewerbung?
Anfangs klang alles noch fantastisch, inzwischen habt ihr so eure Zweifel, ob der Job wirklich eine gute Idee ist und erwägt, das Angebot auszuschlagen. Aber geht das überhaupt, einen Job ablehnen?
Anfangs klang alles noch fantastisch, inzwischen habt ihr so eure Zweifel, ob der Job wirklich eine gute Idee ist und erwägt, das Angebot auszuschlagen. Aber geht das überhaupt, einen Job ablehnen?
Jobabsagen sind selten? Keineswegs, zeigt eine Studie des Jobportals Stepstone. Demnach lehnt gut jeder dritte Bewerber ein Jobangebot ab. Gründe dafür gibt es viele:
Wenn ihr euch unwohl fühlt, mit dem gebotenen Gehalt unzufrieden seid oder aus anderen Gründen - ihr könnt den Job ablehnen. Keine Sorge, ihr seid damit nicht allein. Rund 30 Prozent der Bewerber treffen diese Entscheidung. Arbeitgeber sind somit mit Jobabsagen durchaus vertraut.
Es gibt Dinge, die darauf hinweisen, dass mit dem Unternehmen etwas nicht stimmt. Sie können bei euch ein ungutes Gefühl hinterlassen. Zu den deutlichen Warnsignalen zählen:
Diese Warnsignale verheißen nichts Gutes - schaut euch lieber nach einer anderen Firma um!
Obwohl Jobabsagen regelmäßig vorkommen, sind sie heikler als eine normale Kündigung. Wer einen Job ablehnen will, sollte ein paar Besonderheiten beachten:
Regel #1: Keine verbrannte Erde hinterlassen
Es heißt, man trifft sich immer zwei Mal im Leben und wer weiß, wo ihr den Personalverantwortlichen und Vorgesetzten in ein paar Jahren begegnet. Bleibt höflich und respektvoll, bedankt euch für die Zeit und das Vertrauen und fügt möglichst einen persönlichen Zusatz wie "die Entscheidung ist mir nicht leichtgefallen" hinzu. Das wirkt sympathisch und ebnet den Weg für einen weiteren beruflichen Kontakt.
Regel #2: Keine persönlichen Argumente
Jeder Personaler und Arbeitgeber will wissen, warum es jetzt mit dem Arbeitsverhältnis nicht klappt. Ihr könnt einen (bitte nicht mehrere) sachlichen Grund nennen, warum ihr den Job ablehnen wollt. Nennt keine persönlichen Gründe (das wäre beispielsweise: "In der Anwesenheit des Personalers habe ich mich unwohl gefühlt." Oder: "Das Vorstellungsgespräch hat bei mir ein ungutes Gefühl hinterlassen."). Persönliche Gründe können euch negativ ausgelegt werden und im schlimmsten Fall über Jahre in der Branche zirkulieren. Überlegt euch einen sachlichen Absagegrund und bleibt dabei.
Regel #3: Kein Hinauszögern
Sobald bei euch die Entscheidung gefallen ist, dass ihr den Job ablehnen wollt, solltet ihr das an die Verantwortlichen kommunizieren. Egal, ob die Vertragsunterzeichnung noch aussteht oder ihr den Vertrag schon unterschrieben habt - weil ihr absagt, muss sich der Arbeitgeber Ersatz suchen. Und es wäre nicht fair, das zu behindern. Es gilt, zeitnah abzusagen.
Regel #4: Mündlich und schriftlich Absagen
Wendet euch an den Ansprechpartner aus dem Vorstellungsgespräch, schickt eine freundliche E-Mail mit eurer Absage und schiebt ein Telefonat nach. Das wirkt professionell und souverän. Die schriftliche Absage ist insbesondere dann wichtig, wenn ihr den Arbeitsvertrag bereits unterzeichnet habt. Dann müsst ihr schriftlich kündigen, um aus dem Vertrag herauszukommen, sonst drohen rechtliche Konsequenzen.
Regel #5: In Verbindung bleiben
Es ist die Kür nach der Pflicht, ebnet aber die Wogen und festigt die berufliche Beziehung: Vernetzt euch mit eurem Ansprechpartner im Unternehmen. Vielleicht wird die Firma in ein paar Jahren wieder für euch interessant oder der Personaler arbeitet dann wo anders. In Kontakt zu bleiben schadet nicht.
Wer einen Job ablehnen will, findet das häufig unangenehm und weiß nicht, wie es ohne Fallstricke klappt. Nur Mut, Jobabsagen kommen recht häufig vor und sind die beste Entscheidung, wenn ihr ein ungutes Gefühl bei der Stelle habt. Macht es zeitnah, bleibt freundlich und sachlich - dann kann euch die Entscheidung nicht angekreidet werden.