Vorstellungsgespräch während der Arbeitszeit
Vorstellungsgespräch während der Arbeitszeit: Kündigungsgrund oder dein Recht? Lass dich nicht einschüchtern – finde heraus, worauf du achten musst!
Vorstellungsgespräch während der Arbeitszeit: Kündigungsgrund oder dein Recht? Lass dich nicht einschüchtern – finde heraus, worauf du achten musst!
Einfache Antwort: eigentlich nicht. Ein Vorstellungsgespräch bei einem anderen potenziellen Arbeitgeber ist deine Privatangelegenheit und gehört damit in deine Freizeit. Das heißt, du musst dir für den Termin Urlaub für das Bewerbungsgespräch oder freinehmen. Etwas einfacher ist es, wenn du flexible Arbeitszeiten hast und aus dem Homeoffice arbeitest. Dann stempelst du dich für die Zeit des Gesprächs einfach aus und arbeitest die Zeit vorher oder später nach.
Die einzige Ausnahme besteht, wenn du gekündigt worden bist. Dann greift das BGB. Innerhalb der Kündigungsfrist darfst du Bewerbungen schreiben und zu Vorstellungsgesprächen gehen. Dein bisheriges Unternehmen ist laut BGB sogar dazu verpflichtet, dir diese Zeit zu bezahlen. Das bedeutet, du musst diese Zeit weder nacharbeiten noch mit deinem Resturlaub verrechnen. Die Zeit für deine Vorstellungsgespräche gilt also 1:1 als Arbeitszeit.
Voraussetzung ist, dass du das Jobinterview vorher ankündigst. Einfach so zu gehen, könnte zu einer fristlosen Kündigung führen.
Vielleicht überlegst du auch, dich einfach krankzumelden, um so die nötige Zeit für das Vorstellungsgespräch zu haben. Das solltest du aber lieber lassen, da du ansonsten wegen Arbeitszeitbetruges gekündigt werden kannst.
Statt krankzufeiern, ist deine Großmutter gestorben? Du hattest auf dem Weg zur Arbeit eine Autopanne? Oder die Kinderbetreuung musste spontan absagen, weshalb du nun selbst auf dein Kind aufpassen musst?
Alles ungute Ausreden, weil es, wenn es blöd läuft, jemanden gibt, der hilfsbereit ist und dir seine Hilfe anbietet. Vielleicht bietet dir dein Chef an, dich auf dem Weg zur Arbeit abzuholen und mitzunehmen oder dein Kind mit ins Büro zu bringen. Blöd, jetzt hat die Ausrede nicht geklappt!
Lass solche Ausreden am besten sein und versuche, alles heimlich und im Privaten, aber schlau anzugehen. Niemand hat was davon, wenn am Ende die Wahrheit ans Licht kommt und du Ärger bekommst, weil du dich vor der Arbeit gedrückt hast. Auch hier gilt: Du könntest wegen Arbeitszeitbetruges gekündigt werden.
Nein, wenn du bei einem anderen Unternehmen ein Bewerbungsgespräch hast, kannst du dafür nicht gekündigt werden. Das entspricht einer Rachekündigung, die nach Art. 12 GG (freie Arbeitsplatzwahl) gedeckt ist.
Am besten, du machst bereits bei deiner Bewerbung klar, dass du noch in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis bist und daher um Verschwiegenheit bittest. Füge dafür einfach in dein Anschreiben und deine E-Mail einen Sperrvermerk ein, zum Beispiel: "Da ich mich aktuell in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis befinde, bitte ich darum, meine Bewerbungsunterlagen vertraulich zu behandeln."
Außerdem solltest du gegenüber deinen Kolleg:innen am besten dichthalten. Klar, Vorstellungsgespräche sind aufregend und wenn du dich mit einem Kollegen oder einer Kollegin gut verstehst, kann es dir unter den Nägeln brennen, etwas von deiner Chance zu erzählen. Du weißt aber nie, wer wirklich dichthält und wer sich eventuell verplappert. Daher ist es am besten, wenn du erst einmal alles für dich behältst.
Folgende Lösungen könnten für dich hilfreich sein, wenn du ein Bewerbungsgespräch ergattert hast, das in deine reguläre Arbeitszeit fällt:
Als Berufseinsteiger:in stehst du vor vielen Situationen, die du so zum ersten Mal erlebst. Irgendwann wird darunter die Frage sein, ob du ein Vorstellungsgespräch während der Arbeitszeit wahrnehmen darfst. Grundsätzlich gehört ein Vorstellungsgespräch in deine Freizeit, was bedeutet, dass du dir Urlaub für das Bewerbungsgespräch nehmen oder freinehmen musst. Eine Ausnahme besteht, wenn du gekündigt worden bist. Innerhalb der Kündigungsfrist darfst du laut BGB Vorstellungsgespräche wahrnehmen und dein:e Arbeitgeber:in ist verpflichtet, dir dafür die Zeit zu vergüten. Wichtig ist, das Vorstellungsgespräch vorher anzukündigen, um Missverständnisse zu vermeiden.
Allzu grobes Vorgehen bei den Verpflichtungen gegenüber deinen aktuellen Brötchengeber:innen solltest du vermeiden: Auffliegende Krankmeldungen und fragwürdige Ausreden riskieren ernsthafte Konsequenzen wie eine fristlose Kündigung. Nutze Strategien wie eine gut geplante Mittagspause oder das Nehmen eines Urlaubstags, um Bewerbungsgespräche diskret und erfolgreich zu meistern, und vermeide unbedachte Schritte, die deine bisherige berufliche Situation gefährden könnten.