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Diese 7 Dinge solltet ihr beachten!

Privates googeln auf dem Arbeitscomputer

Nutzt ihr den Arbeitscomputer auch privat? Dieses Verhalten kann schaden! bigKARRIERE erklärt, welche Internetaktivitäten okay sind und was nicht!

Allgemeine Regeln zum Googeln am Arbeitsplatz

Den aktuellen Kontostand abfragen, Festivaldetails recherchieren oder einen Kommentar in den sozialen Medien absetzen – wer auf Arbeit ohnehin viel am Computer sitzt, tut dies quasi automatisch. Insbesondere Berufsanfänger machen sich kaum Gedanken darüber, dass solche Aktivitäten im Job tabu sein könnten. Dabei ist das die schockierende Wahrheit: Googeln während der Arbeitszeit könnte euch sogar den Job kosten!

Laut dem Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) ist private Internetnutzung am Arbeitsplatz grundsätzlich verboten. Außer der Arbeitgeber erlaubt diese explizit oder duldet sie offensichtlich. Aber selbst dann solltet ihr Privates nur bedingt mit der Arbeitszeit mischen und persönliche Suchanfragen auf ein Minimum reduzieren. Denn mit Unterzeichnung des Arbeitsvertrags habt ihr euch offiziell dazu verpflichtet, die Arbeitszeit fürs Arbeiten und nicht für Privates zu nutzen. Durch exzessives Googeln während der Arbeitszeit verletzt ihr eure Leistungspflicht und begeht Arbeitszeitbetrug. Zudem wirkt es auf die anderen Kollegen demotivierend, wenn ihr übermäßig lange privat im Internet unterwegs seid.

Gegen kurze Suchanfragen, etwa nach dem aktuellen Börsenkurs, den Sportergebnissen vom Vorabend, dem Status auf Facebook oder dem Wetter für den Heimweg, wird kein Arbeitgeber Einwände haben. Die Rechtsanwaltskanzlei Hensche Rechtsanwälte rät nicht länger als maximal zehn Minuten privat zu googeln auf der Arbeit. Klickt ihr euch länger durchs Web, bewegt ihr euch in einer Grauzone.

Privates Googeln während der Arbeitszeit wird spätestens dann zum Verhängnis, wenn der Chef nach Kündigungsgründen sucht. Dann wird das Internetverhalten oft genauer überprüft und kann als Grund für die Suspendierung dienen, wenn ihr einen Großteil des Tages mit persönlichen Onlineaktivitäten verbringt. Prinzipiell müssen Arbeitgeber erst abmahnen, bevor die Kündigung kommt, doch es gibt Ausnahmen. Folgende sieben Dinge gelten unter Arbeitgebern als gravierende Verstöße, die schnell zum Job-Aus führen.

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Internetnutzung im Job: 7 Dinge, nach denen ihr auf Arbeit nie googeln dürft

  1. Pornografische Inhalte: Eigentlich ein No-Brainer und doch werden immer wieder Angestellte mit Sexbildchen und Pornos auf dem Bildschirm erwischt. Das ist nicht nur peinlich, sondern kann die fristlose Kündigung nach sich ziehen.
  2. Neue Jobs: Privat Googeln auf Arbeit sollte nie für die Jobsuche nach einer neuen Stelle herhalten. Womöglich bekommt das der aktuelle Chef mit und ihr seid eure Anstellung schneller los, als euch lieb ist. Wenn ihr den Job wechseln wollt, sucht lieber auf dem Weg zur Arbeit oder abends daheim.
  3. Dating: Es gibt kaum etwas Persönlicheres als euer Liebesleben. Auch wenn es in diesem Bereich aktuell nicht rund läuft, sollten Singlebörsen, Datingdienste oder Flirtkurse nicht während der Arbeitszeit angesurft werden.
  4. Firmeninterne Infos: Wichtige, geheime und interne Informationen gibt es in jeder Firma. Nicht jeder Angestellte hat darauf Zugriff. Spionieren oder danach Googeln während der Arbeitszeit solltet ihr allerdings nicht. Dieses Level an Neugierde wirft ein schlechtes Licht auf Azubis und Berufsanfänger.
  5. Euer eigenes Business: Wer neben der Vollzeitstelle ein eigenes Business betreibt oder einen Nebenjob ausübt, darf dafür nicht privat googeln auf der Arbeit. Dabei handelt es sich nämlich um Arbeitszeitbetrug, selbst wenn der Zweitjob offiziell vom Arbeitgeber genehmigt wurde.
  6. Freizeitaktivitäten: Ob Geburtstagsparty, Urlaubsreise oder Hochzeit, solche Events bedürfen guter Planung. Dafür privat googeln auf Arbeit solltet ihr allerdings nicht, denn diese Aktivitäten haben einen klaren Freizeitbezug.
  7. Onlineshopping: Ihr braucht neue Schuhe, sucht noch ein Geburtstagsgeschenk und ein neues Smartphone müsste auch bald her? Danach googeln während der Arbeitszeit ist keine gute Idee! Shoppen gehört strikt in die Freizeit und sollte nach Feierabend erledigt werden.

 

Fazit

Privat googeln auf Arbeit kann schaden und sollte zur Sicherheit auf ein Minimum begrenzt werden. Manche Arbeitgeber verbieten das selbst in der Pause vollständig. Auch das Löschen des Browserverlaufs ist keine Lösung, denn Arbeitgeber dürfen den Browser-Verlauf sichten. Passt also auf, was ihr googelt und lasst euch keinesfalls erwischen.