Privates googeln auf dem Arbeitscomputer
Nutzt ihr den Arbeitscomputer auch privat? Dieses Verhalten kann schaden! bigKARRIERE erklärt, welche Internetaktivitäten okay sind und was nicht!
Nutzt ihr den Arbeitscomputer auch privat? Dieses Verhalten kann schaden! bigKARRIERE erklärt, welche Internetaktivitäten okay sind und was nicht!
Den aktuellen Kontostand abfragen, Festivaldetails recherchieren oder einen Kommentar in den sozialen Medien absetzen – wer auf Arbeit ohnehin viel am Computer sitzt, tut dies quasi automatisch. Insbesondere Berufsanfänger machen sich kaum Gedanken darüber, dass solche Aktivitäten im Job tabu sein könnten. Dabei ist das die schockierende Wahrheit: Googeln während der Arbeitszeit könnte euch sogar den Job kosten!
Laut dem Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) ist private Internetnutzung am Arbeitsplatz grundsätzlich verboten. Außer der Arbeitgeber erlaubt diese explizit oder duldet sie offensichtlich. Aber selbst dann solltet ihr Privates nur bedingt mit der Arbeitszeit mischen und persönliche Suchanfragen auf ein Minimum reduzieren. Denn mit Unterzeichnung des Arbeitsvertrags habt ihr euch offiziell dazu verpflichtet, die Arbeitszeit fürs Arbeiten und nicht für Privates zu nutzen. Durch exzessives Googeln während der Arbeitszeit verletzt ihr eure Leistungspflicht und begeht Arbeitszeitbetrug. Zudem wirkt es auf die anderen Kollegen demotivierend, wenn ihr übermäßig lange privat im Internet unterwegs seid.
Gegen kurze Suchanfragen, etwa nach dem aktuellen Börsenkurs, den Sportergebnissen vom Vorabend, dem Status auf Facebook oder dem Wetter für den Heimweg, wird kein Arbeitgeber Einwände haben. Die Rechtsanwaltskanzlei Hensche Rechtsanwälte rät nicht länger als maximal zehn Minuten privat zu googeln auf der Arbeit. Klickt ihr euch länger durchs Web, bewegt ihr euch in einer Grauzone.
Privates Googeln während der Arbeitszeit wird spätestens dann zum Verhängnis, wenn der Chef nach Kündigungsgründen sucht. Dann wird das Internetverhalten oft genauer überprüft und kann als Grund für die Suspendierung dienen, wenn ihr einen Großteil des Tages mit persönlichen Onlineaktivitäten verbringt. Prinzipiell müssen Arbeitgeber erst abmahnen, bevor die Kündigung kommt, doch es gibt Ausnahmen. Folgende sieben Dinge gelten unter Arbeitgebern als gravierende Verstöße, die schnell zum Job-Aus führen.
Privat googeln auf Arbeit kann schaden und sollte zur Sicherheit auf ein Minimum begrenzt werden. Manche Arbeitgeber verbieten das selbst in der Pause vollständig. Auch das Löschen des Browserverlaufs ist keine Lösung, denn Arbeitgeber dürfen den Browser-Verlauf sichten. Passt also auf, was ihr googelt und lasst euch keinesfalls erwischen.