Über Bewerber informieren
Ihr macht euch Sorgen, dass euer zukünftiger Arbeitgeber online über euch recherchiert? Wir zeigen euch, wann eine Recherche über Jobbewerber erlaubt ist!
Ihr macht euch Sorgen, dass euer zukünftiger Arbeitgeber online über euch recherchiert? Wir zeigen euch, wann eine Recherche über Jobbewerber erlaubt ist!
Wer an einer Bewerbung bastelt, überlegt ganz genau, welche Details er in Lebenslauf und Anschreiben schreibt – und welche Dinge lieber unerwähnt bleiben. Doch wissen potenzielle Arbeitgeber tatsächlich nur das, was ihr in eurer Bewerbung angebt oder forschen sie weiter nach? Schließlich lässt sich schon mit wenigen Klicks eine recht umfassende Recherche über einen Jobbewerber anstellen und vieles in den sozialen Medien herausfinden. Wäre das überhaupt rechtlich erlaubt?
Ja, eine Onlinerecherche des Arbeitgebers ist zulässig, sagen Anwälte, solange es sich um öffentlich zugängliche Informationen des Bewerbers, beispielsweise in den sozialen Medien, handelt. So dürfen Personaler bei Google nach eurem Namen suchen und sich eure Posts bei Facebook und Co. durchlesen oder eure Videos bei YouTube ansehen. Dieses Verhalten verletzt die Persönlichkeitsrechte nicht, hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Illegal wird es erst, wenn sich ein Personalchef den Zugang zu privaten Posts erschleichen sollte. Etwa, wenn euer Account eigentlich nur für Freunde einsehbar ist, der Personalchef sich aber einschleicht oder Dritte beauftragt für ihn nicht-öffentliche Informationen abzugreifen.
Allerdings ist beschränkt, welche frei zugänglichen Daten Arbeitgeber für die Einstellungsentscheidung nutzen dürfen. So sind Fotos und Informationen privater Natur (beispielsweise zu Themen wie Schulden, Kinderwunsch oder Extremsport), die bei der Netzrecherche über die sozialen Medien gewonnen wurden, nicht für den Bewerbungsprozess heranzuziehen. Grund dafür ist, dass solche privaten Angaben in der Regel keine Rückschlüsse auf die Qualifikation des Bewerbers zulassen.
Job-Netzwerke wie Xing oder LinkedIn dürfen Personalchefs bei der Recherche über einen Jobbewerber übrigens ohne Probleme besuchen. Denn diese Portale sind gezielt dafür gedacht, Arbeitgebern zusätzliche Informationen zum beruflichen Werdegang, den fachlichen Kenntnissen oder Soft Skills zu verschaffen, die nicht in einer Bewerbung erwähnt wurden.
Darf ein Arbeitgeber bei der Recherche über einen Jobbewerber bei dessen alter Arbeitsstelle anrufen, etwa wenn Zweifel am Arbeitszeugnis oder am Beschäftigungszeitraum bestehen? Grundsätzlich haben Arbeitgeber das Recht nachzuforschen, ob die Angaben im Lebenslauf eines Bewerbers stimmen oder nicht. Bei eurer alten Arbeitsstelle anrufen darf ein Personalchef aber eigentlich nur, wenn ihr es erlaubt habt. Das ergibt sich zum einen aus der informationellen Selbstbestimmung und zum anderen aus dem Unmittelbarkeitsgebot. Beide besagen, dass jeder Einzelne über Preisgabe und Verwendung der eigenen personenbezogenen Daten entscheidet. In der Realität sieht es aber häufig anders aus und es wird auch ohne explizite Nachfrage angerufen.
Grundsätzlich finden Personaler an einem Bewerber alles interessant, was mit dem Job zu tun hat. Sie wollen in kurzer Zeit so viel wie möglich erfahren, bevor sie die Stelle besetzen. Ferner können private Dinge das Interesse eines Personalchefs bei der Recherche über einen Jobbewerber wecken, auch wenn das eigentlich unzulässig ist. Denn schließlich handelt es sich auch nur um Menschen. Besonders beliebt ist die Bildersuche, um Hinweise auf regelmäßigen Alkoholkonsum zu erhalten. Als Bewerber solltet ihr entsprechend vorsichtig sein, wenn ihr Partypics hochladet.
Bevor ihr Bewerbungen losschickt, ist es ratsam, die eigene Präsenz in den sozialen Medien genauer unter die Lupe zu nehmen. Dort, wo ihr offen über Politik und Party quatscht, sollten die Privatsphäre-Einstellungen angezogen werden. Zumindest so lange, bis ihr euch einen neuen Job gesichert habt.