Urlaub
ashley batz / unsplash
Urlaub
Neuer Job, alte Urlaubspläne?

Urlaub trotz Jobwechsel: So klappt‘s

Du fängst einen neuen Job an, hattest aber im alten schon Urlaub genommen und geplant? Wir zeigen dir, wie du in so einer Situation vorgehen kannst.

Du fängst einen neuen Job an, hattest aber im alten schon Urlaub genommen und geplant? Wir zeigen dir, wie du in so einer Situation vorgehen kannst.

Urlaubskalender
estee janssens / unsplash
Urlaubskalender

Alter Urlaub, neuer Job: So sprichst du es an

Hast du schon einmal den Job gewechselt, weißt du, wie schnell oder langsam so ein Prozess sein kann. Du planst den Urlaub, alles ist gebucht… und zack, flattert dir eine Stellenausschreibung in die Inbox, die du eigentlich nicht ignorieren kannst. Läuft das erste Gespräch nach der Bewerbung gut und bewegen sich die Dinge in Richtung Jobwechsel, ist es wichtig, dass du den geplanten Urlaub rechtzeitig mit deinem potenziellen neuen Arbeitgeber besprichst. Ein paar Tipps, wie du das am besten machen kannst, sind:

  • Informiere dich vorab über die Urlaubsregelungen: Bevor du das Gespräch suchst, solltest du dich über die Urlaubsregelungen beim neuen Arbeitgeber informieren. In manchen Unternehmen ist es beispielsweise nicht üblich bzw. nicht gerne gesehen, in der Probezeit sehr viel Urlaub zu nehmen.
  • Sei ehrlich und direkt: Wenn du dich in einem Bewerbungsprozess befindest oder ein Angebot erhalten hast, sprich das Thema proaktiv an – vielleicht nicht im ersten Gespräch, aber früh genug. Erkläre, dass du bereits einen Urlaub geplant und gebucht hast und dass dieser in der Zeit XY liegt. Betone besonders, dass du den Urlaub vor der Entscheidung, den Job zu wechseln, geplant hast.
  • Zeige Flexibilität: Zeige dich bereit, eventuell ein paar Tage unbezahlten Urlaub zu nehmen, falls dies notwendig sein sollte und für dich finanziell möglich ist. Das zeigt deinem potenziellen neuen Arbeitgeber, dass du gewillt bist, ihm entgegenzukommen.
  • Biete Lösungsvorschläge an: Denke im Voraus über mögliche Lösungen nach, wie du während deiner Abwesenheit sicherstellen kannst, dass deine Aufgaben trotzdem erledigt werden. Vielleicht könntest du vor deinem Urlaub Überstunden machen oder eine detaillierte Einarbeitung für einen Kollegen erstellen.
  • Sei verständnisvoll: Es ist wichtig, dass du Verständnis zeigst, falls dein neuer Arbeitgeber Bedenken hat. Vielleicht ist es eine besonders geschäftige Zeit für das Unternehmen oder es gibt andere Gründe, warum es schwierig ist, Urlaub zu gewähren. Zeige dich kooperativ und versuche, gemeinsam eine Lösung zu finden. Trittst du dagegen ohne großes Verständnis für die besondere Situation auf, könntest du schnell als unzuverlässig gelten oder der Vertrag wird im Extremfall sofort wieder gekündigt.
Männer in der Sonne
chang duong / unsplash
Männer in der Sonne

Wie sieht die Urlaubsregelung beim Arbeitgeberwechsel überhaupt aus?

Berufstätige haben in Deutschland einen gesetzlichen Urlaubsanspruch, der im Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) festgelegt ist und sich auf 24 Tage bei einer 6-Tage-Woche und 20 Tage bei einer 5-Tage-Woche beläuft. Für Teilzeitbeschäftigte ist der Anspruch entsprechend geringer. Unternehmen können ihren Mitarbeitern allerdings auch mehr Urlaub gewähren, entweder durch Betriebsvereinbarungen oder individuell verhandelte Arbeitsverträge. So kommt es, dass der durchschnittliche Urlaubsanspruch in Deutschland bei 30 Tagen pro Jahr liegt.

Wechselst du den Arbeitgeber, können sich jedoch Fragen ergeben bezüglich des Urlaubsanspruchs. So ist zu beachten, dass ein vollständiger Urlaubsanspruch erst nach sechs Monaten ununterbrochener Beschäftigung in einem Unternehmen entsteht. Wenn du also deinen Job in der zweiten Jahreshälfte startest, steht dir der volle Urlaubsanspruch erst im darauffolgenden Jahr zu. Hast du bei deinem alten Arbeitgeber noch Urlaubstage übrig, die du bis zum Stichtag nicht nehmen kannst, müssen dir diese Tage ausbezahlt werden – auch nicht abgeleistete Überstunden könnten hier noch ins Spiel kommen. Hier kommt es aber auf den Einzelfall an, wie und in welchem Umfang das geschieht.

Bei einer Kündigung bis zum 30. Juni hast du bei deinem alten Unternehmen einen anteiligen Urlaubsanspruch. Dieser ergibt sich aus der monatlichen Aufteilung der Jahresurlaubstage (30 Tage Jahresurlaub entsprechen 2,5 Urlaubstagen pro Monat). Bei einem Arbeitgeberwechsel zum 01. Mai hast du somit Anspruch auf zehn Urlaubstage bei deinem alten Arbeitgeber. Nicht genommene Urlaubstage müssen vom bisherigen Arbeitgeber entweder gewährt oder ausgezahlt werden.

Bei der Frage, ob nicht genommene Urlaubstage zum neuen Arbeitgeber mitgenommen werden können, ist ebenfalls der anteilige Anspruch zu betrachten. Je nachdem, welchen Urlaubsanspruch der neue Arbeitgeber bietet, ergibt sich eine entsprechende Anzahl an Urlaubstagen, die dort noch genommen werden können. Eventuell brauchst du eine Urlaubsbescheinigung vom alten Arbeitgeber, um deine Ansprüche beim Jobwechsel nachzuweisen.

Wird der Arbeitgeberwechsel erst ab dem 1. Juli wirksam und warst du bei deinem alten Arbeitgeber mindestens sechs Monate beschäftigt, hast du dort einen vollen Urlaubsanspruch. Bei einem Wechsel im Oktober kann es also sein, dass du bereits bei deinem alten Arbeitgeber deinen vollen Urlaubsanspruch aufgebraucht hast und bei deinem neuen Arbeitgeber erst wieder im Folgejahr Anspruch auf Urlaub hast – es sei denn, vertraglich sind mehr Urlaubstage festgelegt als bei deinem alten Arbeitgeber. Und auch, wenn du deine Karriere im Ausland fortsetzt, kann sich der Urlaubsanspruch anders zusammensetzen. Hier ist es ebenfalls wichtig, sich früh zu informieren!

Fazit

Die Urlaubsregelung beim Arbeitgeberwechsel kann knifflig sein – besonders, wenn dir beim alten Arbeitgeber bereits ein längerer Urlaub gewährt wurde, den du trotz Jobwechsel schlecht absagen kannst. Hier solltest du nicht direkt mit der Tür ins Haus fallen, aber dennoch früh genug anmerken, dass du für den Zeitraum bereits Pläne hast und diese gerne wahrnehmen würdest. Welche gesamten Urlaubsansprüche du beim neuen Arbeitgeber hast, lässt sich dagegen gut am Zeitpunkt des Wechsels bestimmen. Das rechnet dir üblicherweise die Personalabteilung im neuen Unternehmen aus. Rechne aber damit, dass du früher oder später danach gefragt wirst.